Handwerker-Rechnungen auf Raten bezahlt - wie ist das absetzbar?
Hallo! Wir haben unser Bad renovieren lassen und mit dem Handwerker Ratenzahlung vereinbart. Kann ich jetzt jeweils die Beträge, die ich im bezahlt habe als Handwerkerleistungen geltend machen und so die Handwerkerpauschale auf zwei oder mehrere Jahre verteilen oder fällt sie komplett in das Jahr, in dem die Arbeiten ausgeführt und die Rechnung gestellt wurde?
3 Antworten
Die Arbeitszeit des Handwerkers. Gilt für das Erfüllungsjahr.
Du benötigst eine reine Handwerker Rechnung ohne Material , denn unter Haushaltsnahe Dienstleistungen fallen nur die Handwerkerkosten, dann kannst Du es absetzen
oder Du rechnest es heraus
Plus Überweisung
Keine Barzahlung
Aber vielleicht formuliert es ein Profi besser
Handwerkerbonus: Die Steueranrechnung im Überblick - dhz.net (deutsche-handwerks-zeitung.de)
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Mir ist das Prinzip mit Material- und Lohnkosten schon klar. Allerdings würde mich interessieren, ob ich, wenn ich eine Rechnung vom letzten Jahr habe, im letzten Jahr auch die Hälfte bezahlt habe und die andere Hälfte in diesem Jahr, ob ich dann in beiden Jahren die Handwerkerleistung absetzen kann, da der Geldfluss ja in 2 unterschiedlichen Jahren war oder ob hier das Datum der Leistung bzw. Rechnungsstellung relevant ist. :-)