Hallo, ich beziehe nach einem Fersenbruch BG-Rente, jetzt wurde der Fuß versteift, steht mir dann mehr Rente von der Berufsgenossenschaft zu?
3 Antworten
Du hat jederzeit die Möglichkeit, einen Verschlimmerungsantrag bei der Berufsgenossenschaft einen zu stellen.
Ob und inwieweit sich Dein Zustand verschlechtert hat, wird ein Gutachter feststellen.
So, nun hab ich das s auch wiedergefunden und sage, Du hast jedederzeit... und einen nehme ich wieder zurück. ;-))
Entscheidend hierbei ist nicht nur der Gesundheitsschaden, sondern wie der Funktionsverlust allgemein unter medizinischen und sozialen Gesichtspunkten durch Gutachter bewertet wird.
lies mal hier, ich denke eine Antragstellung kannst du dir sparen:
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....es geht zwar um eine BG Rente wg. Knieschädigung aber der Fuß ist bekanntlich nicht weit entfernt und die Bewertungen dürften ähnlich gelagert ausfallen.( betr. künftiger Einschränkungen )
Wenn der Fersenbruch komplikationslos verheilt wäre, würdest Du keine BG-Rente bekommen. Es muß also eine dauerhafte Minderung der Erwerbstätigkeit durch die Verletzungsfolgen vorgelegen haben. In welcher Form wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, ob sich die Minderung durch die jetzt erfolgte Maßnahme noch erhöht. Letztlich entscheiden kann das nur ein medizinischer Gutachter. Ich glaube aber eher, daß es nicht mehr Rente gibt.