Ich habe Arthrose nach einem Arbeitsunfall, der allerdings schon 24 Jahre her ist, wie soll ich nun vorgehen?
Hallo,
ich hatte 1992 einen Arbeitsunfall. Dabei ist das Fersenbein mehrfach gebrochen und das Sprunggelenk verletzt worden. Nun wurde bei mir eine Arthrose in diesem Fuß festgestellt.Mir ist es eigentlich klar, dass das Folgen des Unfalles sind. Nur, sieht die BG das genau so?
Wie schon geschrieben, ist das der Unfall schon 24Jahre her.Damals war ich Student und hatte einen Aushilfsjob mit minimalen Einkommen. Wenn die BG das jetzt anerkennt, dann kann doch dieses Einkommen nicht herangezogen werden, oder? Es müßte doch mein jetziges Einkommen gelten. Meine Meinung.....
Außerdem:Es war ein Autounfall, an dem ich nicht schuld war. Also die BG griff damals auf die gegnerische Versicherung zu.
Meine Fragen:
Wie mach ich der BG das klar, das es sich hier um die Folgen des Unfalls handelt?
Welches Einkommen kommt jetzt zum tragen?
Gibt es sowas wie eine Verjährung bei der BG?
Schon mal Danke und GrußMarcus