Hallo zusammen?

3 Antworten

hier geht es zwar um den Fall, dass die Kindesmutter den Namen des Kindesvaters dem JC nicht nennen will....... aber nicht wollen oder wie du nicht können, sollte demnach rechtlich irrelevant sein.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/keine-hartz-iv-leistungen-bei-verschweigen-des-namens-des-kindsvaters/details/anzeige/?type=999&cHash=e68f2db80d4e52aff8cc807dd72cf9f9


Hi, stell die Anträge auf ALG2.

Was "gesagt wird" ist nicht relevant. Bescheiden kannst du ggfs. widersprechen.

Und außerdem, bis du etwas "raus gefunden hast", müsst ihr auch leben und dafür gibt es ALG2!

Also, nicht einschüchtern lassen.

Du mußt doch wissen mit wem du in die Kiste springst

....oder hast du dich nur mal in der vollen Strassenbahn kurz gebückt und da ist es passiert?


Gashi123 
Beitragsersteller
 28.02.2022, 00:02

Hund.

Schubert610  28.02.2022, 14:54
@Gashi123

wie Hund?
ach wie ein Hund hast du.....
na ja dann sieht man den Befruchter auch nicht, ist richtig