Hallo liebe Community!
Und zwar habe ich folgende Frage:
Person A (23 Jahre alt) bezog in der Zeit vom 19.01.2007 bis zum 31.10.2011 Halbwaisenrente. Person A besuchte in diesem Zeitraum durchgängig die Schule, bis zum Abgang in 2011. Damit fiel der Anspruch von A gegenüber der Deutschen Rentenversicherung weg.
Nach dem Abgang war A bis 02/2014 arbeitssuchend gemeldet und bezog ALG 2. Ab 02/2014 begann A ein Praktikum bis 08/2014 welches in einem Ausbildungsvertrag mündete. Bis zum heutigen Tag befindet sich A in Berufsausbildung (bis 31.01.2017) und bekommt neben der Vergütung noch BAB, da A alleine wohnt.
Nun kommt A im März 2016 auf die Idee den Anspruch auf Halbwaisenrente nach der Unterbrechung erneut geltend zu machen.
Nun zur Frage: Hat A einen Anspruch auf Halbwaisenrente? Wenn ja: Wird die Summe nachgezahlt die seit Beginn der Ausbildung nicht bezahlt wurde (da kein Antrag gestellt?) Oder werden evtl. nur die letzten Monate (12) nachgezahlt?
A erkundigte sich bereits bei der DRV telefonisch, diese lies verlauten: "Eine Nachzahlung ist nur bei Erstantrag möglich, bei einer Unterbrechung wird bei Bewilligung nur ab Antragsstellung nachgezahlt"
Vorab Herzlichen Dank für die netten Antworten :)