Haftung am Privatgrundstück?
Wir bauen gerade ein Haus und kamen mit dem Nachbar über die Einfriedung ins Gespräch. Dieser hat auf seinem Grundstück angrenzend zu uns eine Zufahrt, die zum Ende hin eine leichte Steigung hat. Unser Grundstück ist aber eben. Der Nachbar meinte zu uns, dass wir aufgrund der Neigung keinen Zaun an dieser Stelle errichten können, da ansonsten ein Spalt zw. seiner Zufahrt und unserem Zaun entstehen würde und sich einer verletzen könnte. Müssen wir dafür haften, wenn sich deswegen einer verletzt oder muss der Nachbar für die Sicherheit auf seinem Grundstück sorgen?
3 Antworten
Handelt es sich um eine natürliche Steigung oder hat der Nachbar diese aufgeschüttet?
Und was die Haftung angeht, habt ihr als Eigentümer ja bestimmt eure Privathaftpflichtversicherung entsprechend erweitert (Gebäudehaftpflicht), damit auch diese Risiken mit abgesichert sind!?
Der Nachbar hat es künstlich aufgeschüttet und senkt sich auf unser Niveau bis zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar hat eben nur die Angst, dass sich zb. der Postler da verletzen könnte. Aber da würde uns wohl keine Schuld treffen.
Die Versicherung ist natürlich erweitert.
Der Nachbar ist m.E. für die Sicherheit auf seinem Grundstück verantwortlich.