Guten Morgen,
Ich versuche mal zu beschreiben:
Wir haben ein Grundstück direkt an der Dorfstraße gelegen. Links von uns haben die Nachbarn ein Pfeifengrundstück mit der schmalen Einfahrt und einer langen Grenze (hab ich mal rot markiert )zu uns, parallel zur Dorfstrasse.
Der Nachbar und unser Vorbesitzer haben, lange bevor wir kauften, auf unserem Grundstück eine Hecke gepflanzt.
Nun möchte der Nachbar, dass wir diese Hecke entfernen und durch einen adäquaten Sichtschutz ersetzen. Seiner Ansicht nach sind wir dazu verpflichtet.
Aber egal wie ich es betrachte,
Stehe ich auf der Dorfstrasse ,ist es nicht unsere rechte Seite
Stehe ich vor den Häusern und schaue in den Eingang , ebenfalls nicht unsere Seite.
Danach wäre es seine Seite, jedoch meint er, dass es bei einer solchen Konstellation nicht so wäre.
Er meint, wenn ich in meinem Eingang stehe und rausgehen würde, liegt der Zaun rechts, ergo mein Problem.
Das niedersächsische Nachbarschaftsrecht hilft mir bei der Klärung nicht weiter.
Ich habe nun, um guten Willen zu zeigen, die Hecke entfernt. Nun bekommt er aber den Hals nicht voll und setzt mir eine Frist einen Zaun auf unserem Grundstück zu errichten, damit er seine Blumen pflanzen kann.
Ich meine ja, er wäre in der Pflicht, und Fristen für Abeiten auf fremden Grundstücken?
Ich freue mich auf hilfreiche Gedankenanstöße
Der kleine Baufreund