Für Bauvorhaben gibt es zum Teil sog. Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Die schützen den Bauherren im Schadenfall vor teuren Überraschungen. Gerade bei Bebauung in zweiter Reihe und/oder Zuwegungen über fremde Grundstücke empfiehlt sich der Abschluss einer solchen.

Ein guter Versicherungsmakler in der Nähe sollte dazu detailliert etwas anbieten können.

Die normale Privathaftpflicht haftet nicht für Schäden, die durch eigenverantwortlich durchgeführte Bauarbeiten durchgeführt wurden, da deren Schutzbereich sich eben ausdrücklich nicht auf Schäden bei BVs erstreckt.

...zur Antwort

Vor jeder Auszahlung wird das erfahrungsgemäß nicht geprüft. Allerdings ist eine Immobilienfinanzierung immer grundschuldrechtlich abgesichert. Wenn denn ein Finanzierungsüberschuss besteht, wird dieser an den Kunden ausgezahlt. Bei Immobilienkrediten auf Bestandsimmobilien stellt der Kaufpreis in der Regel die Beleihungsobergrenze da. Ausnahmen sind auch da möglich, allerdings ist bei solchen Vorhaben eine gute bis sehr gute Bonität und ein gängiges Objekt Voraussetzung.

Bei Neubauvorhaben wird allerdings immer nach Baufortschritt ausgezahlt. Das bedeutet erste Summe an den Notar bei Kaufpreisfälligkeit für das Grundstück bzw. nach Architektenbestätigung bei Bezahlung nach Baufortschritt.

In der Vergangenheit hat ein großer dt. Finanzvertrieb mit Hauptsitz in Hannover und 3 Buchstaben seinen Kunden zu Aktienkäufen über Kreditfinanzierungen geraten ...

Angesichts der Absicherung eines Immobilienkredits über eine Grundschuld würde ich bei aller Euphorie über die niedrigen Einstiegskurse bei Wertpapieren aller Art dringend von einer solchen Methodik der Geldbeschaffung abraten.

Ein Haus oder eine Wohnung kommt bei Zahlungsverzug schneller in die Zwangsversteigerungsspirale als viele Eigentümer/Besitzer sich das vorstellen können und dann mit wertlosen Papieren und noch Restschulden auf der Straße sitzen? SCHUFA auf lange Zeit so schlecht, dass die Bank mit good will ein Guthabenkonto duldet?

Da kann ich nur sagen: Finger weg und Kopf einschalten!!!

...zur Antwort

Für Wohnriester-Bausparverträge gilt anders als für den "herkömmlichen" Bausparvertrag, eine besonders eingeschränkte Nutzung für die wohnwirtschaftliche Verwendung. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sieht eine Verwendung für Um- oder Ausbauten sowie Modernisierungen als förderschädliche Verwendung an.

Ein Ausweg wäre ein Darlehen der KfW, wenn es sich in der Sache um eine energetische Sanierung handelt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, je nach Guthabenstand den Riester-Bausparer durch eine Teilung frühzeitig zur Zuteilung zu bringen und nur das - hoffentlich zinsgünstige - Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen und das Guthaben auf den abgeteilten Teil des Vertrages umbuchen zu lassen.

Deine Bausparkasse sollte Dir dabei helfen können,sollte jedenfalls so sein, wenn Dein Vertreter einigermaßen Ahnung hat.

...zur Antwort

Da die Fahrschule ein Gewerbebetrieb ist, lassen sich die Anschaffungs- und Betriebskosten nach den geltenden steuerlichen Regeln ansetzen bze.abschreiben.

Wenn sich dann noch eine Gesellschaft findet, die das Fahrzeug versichert, warum denn nicht?

...zur Antwort

Hallo!

Banken bekommen automatisch von den entsprechenden Auskunfteien regelmäßig Updates zu Deinem berühmt-berüchtigten SCHUFA-Score.

Dies kann dann automatisiert zu einer Reduzierung des Dispos führen. Allerdings ist es normalerweise üblich den Kunden vorab über eine Reduzierung zu informieren.

Suche erstmal das Gespräch mit einem Kundenberater der Bank.

Mein persönlicher Tipp ist allerdings auch, löse das Sparbuch bei Deiner Bank auf, packe das Guthaben auf ein Tagesgeldkonto.

Warum? 1. Gibt das "attraktivere" Zinsen. 2. Warum die teuren Dispozinsen zahlen, wenn Du Sparguthaben hast und einen kurzzeitig höheren Geldbedarf locker decken kannst.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.