Gutachter bei Bauabnahme hat Mangel nicht erkannt. Haftung?

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Diese Frage beantworten könnte man nur, wenn man den ganzen Sachverhalt kennen würde.

Was ich mich spontan frage ist, wieso der Bruder nicht beim Bauunternehmer Gewährleistungsansprüche geltend macht. Gibt es dafür einen speziellen Grund? Um mal die Bedeutung dieser Frage zu verdeutlichen: Angenommen, der Sachverständige übersieht einen Mangel. 2 Tage nach der Abnahme gerät die Baufirma in die Insolvenz und die Quote liegt bei 0%. Da könnte der Sachverständige bei einer gegen ihn gerichteten Schadensersatzforderung geltend machen, dass der Bauherr ja wohl kaum gegen ihn höhere Ansprüche geltend machen kann als gegen den eigentlichen Schuldner.

Ich denke auch, dass der Gutachter eine Haftpflichtversicherung haben müsste. Allerdings müssen Mängel von der Baufirma übernommen werden,