Hallo!
Heute hatten wir Besuch eines uns dato unbekannten Nachbarn. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und dieser Nachbar in einer gleichartigen Anlage auf dem Nachbargrundstück, etwa 15-20m entfernt. Wir im zweiten Stock, dieser im Erdgeschoss.
Offenbar fühlt er sich ganz enorm durch das Licht aus unserem Arbeitszimmer gestört, dabei liegt dieses ziemlich weit weg und zwei Stockwerke über ihm und in unserem Haus gibt es zudem noch 17 andere Parteien mit Fenstern zu ihm raus, also wahrlich genug andere Leute, die abends Licht anhaben sollten. Zur anderen Seite findet sich ein weiteres Haus und ich persönlich habe mich durch deren Zimmerlicht bis jetzt noch nie gestört gefühlt.
Wir wohnen in unserer Wohnung bis jetzt 4 Jahre mit dieser Lampe genau gleich ausgerichtet und hatten nie Beschwerden. Die Leuchte, die wir dort haben ist eine ganz normale IKEA-Deckenleuchte mit mehreren Birnen mit jeweils kleinen Schirmen in verschiedene Richtungen.
Da wir Streit vermeiden wollen, haben wir zunächst ausprobiert, diese vom Fenster weg auszurichten. Das sorgt jedoch dafür, dass etwa die Hälfte des Raumes nur noch schlecht ausgeleuchtet ist; insbesondere der Arbeitsbereich, den wir auch beruflich benötigen. Deswegen ist das für mich keine Lösung.
Mir erscheint diese Beschwerde sowieso reichlich unverhältnismäßig. Aber bevor ich dort einen Konflikt beginne, wollte ich gerne nachfragen. Online finde ich nur Angaben zu Rechtsstreitigkeiten um Außenbeleuchtung. Aber bei uns geht es ja tatsächlich um stinnormale Wohnbeleuchtung aus einem Innenraum.
Ich würde doch wohl davon ausgehen, dass man die uns schwer verbieten kann und es im Zweifelsfall bei einem überempfindlichen Nachbarn liegt, sich Vorhänge oder Rollos zuzulegen und nicht uns?
Danke.Leider haben wir keine Baugenehmigung. Also wären wir ja im Unrecht,ein Anwalt würde sich da nicht lohnen oder?