Antrag auf Sozialhilfe was Passiert, wenn getrennt lebender Ehegatte keine Auskunft gibt?

2 Antworten

Gibt es jemanden mit einer Vorsorge-/Generalvollmacht vom Pflegebedürftigen?!?!


Inkognito-Nutzer   28.10.2024, 18:02

Ja, der Sohn, der hat aber auch keinen kontakt zur Mutter

Alarm67  28.10.2024, 18:29
@Inkognito-Beitragsersteller

Egal ob der Kontakt zur Mutter besteht, der Sohn muss sich dann kümmern und sollte auch der Ansprechpartner vom Sozialamt sein!

Inkognito-Nutzer   28.10.2024, 18:53
@Alarm67

Ein versuchtes Gespräch scheiterte kläglich, daher der Gang direkt über Sozialamt und der Sohn ist am überlegen die Finanzielle Betreuung des Vaters abzugeben um der Mutter nicht noch mehr Futter für ihre Beschuldigungen gegen den Sohn zu geben. Auf der anderen Seite wartet die Mutter drauf Witwe zu werden um die Witwenrente zu kassieren. Wie gesagt auch von Seiten des Sohnes ein Komplettabbruch.

Jetzt geht es darum eine Finanzielle Sicherheit für den Vater zu erreichen, daher hoffen wir eigentlich, das das Amt dann in Vorleistung geht und sich mit der Mutter dann selbst auseinandersetzt.

Bei uns hat das Sozialamt jedenfalls eine eigene Abteilung " Forderungen gegen Dritte".

Ich meine, in meinem Fall damals wurden zunächst die Leistungen bewilligt, und anschliessend die Forderungen gegen den getrennt lebenden Ehepartner geltend gemacht.

Wie das aktuell zuständige Sozialmt damit umgeht, weiss ich nicht.