Grunderwerbsteuer-Befreiung?
Ich möchte eine Immobilie auf meine Ehefrau und deren Kind (Schwiegertochter) übertragen. Ist die Schwiegertochter auch von der Steuer befreit?
2 Antworten
Mal zur Sachverhaltsklärung, hat Dein Sohn aus einer früheren Beziehung die Tochter Deiner Ehefrau geheiratet, die aus einer anderen Beziehung war?
Sonst kann nämlich Deine Stieftochter nicht auch Deine Schwiegertochter sein.
Dann der zweite Teil der Sachverhaltsklärung:
eine Immobilie auf meine Ehefrau und deren Kind (Schwiegertochter) übertragen.
Verkauf kostet Grunderwerbsteuer (wenn es keine Befreiung gibt) und Schenkung kostet Schenkungssteuer (wenn es keine Befreiung gibt, bzw. der Freibetrag hoch ist).
Für eine Schwiegertochter (Ehefrau des eigenen Kindes) gilt die Grunderwerbsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 5 GrdErwStG), ebenso wie für die Stieftochter.Für die Ehefrau gilt § 3 Nr.4 GrdErwStG.
Schenkung wird schwieriger, weil der Freibetrag für eine Schwiegertochter geringer ist, als für eine Stieftochter.
Wie bitte?
Ich muss mich korrigieren: Es ist meine Stieftochter.