Grundbesitz bei Grundsicherungsantrag angeben ?

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Das Haus muss sie angeben mit dem Verkehrswert.

Ganz unverkäuflich wird das Haus hoffentlich nicht sein, ist halt ein sehr niedriger Verkehrswert / Verkaufspreis nötig.

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich schon aus dem Antragsformular: Ja, Grundeigentum ist anzugeben. Der Wert ist ggf zu schätzen, auch das steht im Formular. Welche Unklarheiten bestehen denn dann noch?

Ich meine, dass sie auf jeden Fall eine realistische Bewertung für das Haus haben muss, dann kommt es auf die Höhe des Wertes an, ob dieser beider Grundsicherung angerechnet wird.

(Wenn außer ihr niemand etwas davon weiß??