Üblich ist ein Kautionssparkonto/-buch.

War natürlich nun nich gut, daste schon für eine Barkaution unterschrieben hast. Das Kautionssparkonto macht dem Vermieter mehr Arbeit.

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Ich habe schon seit vielen Jahren keine Hausratversicherung. Da ich keinen wertvollen Hausrat habe. Dadurch habe ich nun schon über 1.000 € gespart.

Doch wenn sich nun dein Wert des Hausrats wesentlich erhöht, empfehle ich dir schon eine Vers. abzuschliessen.

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Nur für die steuerliche Auswirkung. Von Anlagen selbst wird er nicht viel wissen.

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Die Beratung im Erbfall leistet gewöhnlich die RSV. Mehr jedoch nicht!

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Solch eine ETW würde ich selbst verkaufen. Die dürfte doch leicht zu verkaufen sein. Der Makler wäre damit ja völlig überbezahlt.

Z. B. über Immonet. Da könntest du auch einen üblichen Verkaufspreis recherchieren. Unbedingt Fotos mit einstellen. Provisionsfrei in der Annouce hervorheben.

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Hallo,

ja, das wär gut, wenn da eine Rechtsschutzvers. zahlen würde. Ich habe keine gefunden. Und ich habe mir viele angesehen. Falls du eine findest bitte melden!

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Is bei mir ähnlich. Das ist schon viel. Immerhin bei mir ca. 10 %.

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fehlerhafte Ablesung Gaszählerstand durch Mieter selbst - Eigenverschulden? Berechnungsfehler?

Guten Tag zusammen,

ich habe beim Einzug in meine Wohnung Ende September 2012 einen falschen Gaszählerstand an meinen Grundversorger übermittelt.

Der Vormieter hatte sich nicht abgemeldet, so dass ich mehrere Monate immer wieder den Versorger anrief und schriftlich um Anmeldung bat, bis er mich schließlich anmeldete und den Vormieter abmeldete. Der Vormieter erhielt Ende November 2012 eine Schlussrechnung.

Nun stellte sich heraus, dass ich für meine 52 qm Wohnung (sehr hohe Decken, ich wohne hier allein) allein in der ersten Woche für Heizung und Warmwasser einen Verbrauch von 600 Kubikmeter gehabt haben soll, was ca. 400 Euro Kosten verursacht hätte. Ich habe 1570 Kubikmeter angegeben. Eine Woche später lag mein Verbrauch bei 1750 und wiederum einen Monat später bei 1850.

Den aktuellen Zählerstand habe ich auch abgelesen und überschlagen, dass ich ca. 120-130 Kubikmeter je Monat (im Winter zumindest) verbrauche.

In der Hotline des Versorgers wurde mir mitgeteilt, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll mit dem richtigen Zählerstand vom Einzugsdatum einsenden solle (Unterschrift Vermieter und Mieterin), dann würde die Schlussrechnung für den vorigen Mieter noch korrigiert werden.

Meine Frage ist nun: Hat der Versorger überhaupt eine Rechtsgrundlage zur Korrektur einer Schlussrechnung für Gas nach einem Zeitraum von über 6 Wochen? Der Anbieter ist übrigens die NGW und ich bin (noch) in der Grundversorgung (sobald sich alles geklärt hat, möchte ich zu einem günstigeren Tarif oder Anbieter wechseln). Und außerdem ist mir unklar, welchen Beweis der Anbieter benötigt, um überhaupt eine Rechnungskorrektur vorzunehmen. Leider habe ich beim Einzug den Gaszähler nicht fotografiert, sondern mir offenbar einfach einen falschen Wert notiert bzw. die Vermieterin hat mir einen falschen Ausgangswert notiert und ich hab es nicht gesehen. Reicht da ein Übergabeprotokoll überhaupt aus? Darf der Gas-Versorger dann die Schlussrechnung des vorigen Mieters korrigieren?

Ich ärgere mich maßlos über mich selbst, ich bin sooo gründlich, und dann so ein doofer Fehler und ich weiß nicht, wie ich es dem Versorger nachweisen soll.

Ich schreibe mir nun wöchentlich die Zählerstände auf, damit vielleicht aufgrunddessen klar wird, dass ich nicht 600 Kubikmeter in nur 7 Tagen verbraucht haben kann, wenn ich sonst üblicherweise 120-130 in 30 Tagen verbrauche...

Über Antworten freue ich mich sehr. Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen mit so was gemacht.

Danke im Voraus,

MelanieN

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Üblich ist ein Übergabeprotokoll der Wohnung beim neuen Einzug. Hast du dies gar nicht bekommen? Dort wären alle Zählerstände notiert.

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Ich hoffe, du hast pro Monat nicht mehr ausgegeben, als du vom Amt bekommen hast??

Kann dir doch egal sein, daß das Amt sieht, wofür du dein Geld ausgegeben hast, oder nicht?

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Ich rate dir dringend davon ab.

  1. Weil kein EK.
  2. Weil du bis jetzt dein Nettoeinkommen komplett verbraucht hast, wird es sehr schwer werden eine entsprechende mtl. Kreditrate zu bezahlen.

Mein Tipp: Erstmal einige zehntausend € EK ansparen.

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Ich habe schon von 100 % Mietminderung gelesen, wenn die Heizung ausfällt. (Im Winter).

Jetzt habt ihr ja einige Umstände, wenn ihr den Diesel immer wieder besorgen müsst. Auf alle Fälle könnt ihr den Diesel berechnen und auch was für euere Umstände.

Denn vermietet und berechnet wird ja bei euch die Wohnung mit funktionierender Zentralheizung.

Ich würde den Diesel berechnen und fürs holen von der Tankstelle auch was fürs fahren und für meinen Zeitaufwand. Diese Kosten von der Miete abrechnen, dem Hauseigentümer einen Brief schreiben, Dieselquittungen dazu legen.

Wir haben als Vermieter auch eine Ölzentralheizung. Das Öl fehlte in über 30Jahren (auch bei meinem Vater) nicht ein einziges Mal....

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Weil das meist ein Lockvogelangebot für Neukunden ist, Die Banken bekommen Geld günstiger von der EZB als mit dem Tagesgeld von den Kunden.

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Erstmal vorab: für die üblichen Bank/Sparkassenkunden gibts selten eine gute/sehr gute Beratung.

Der Berater müsste sich deine gesamten finanzielle Verhältnisse ansehen. Einschl. Kredite, eventl, Immobilienvermögens, Bausparverträge, Anlagen, Einkommen, Kapitallebensvers., Versicherungen.

Dann deine persönl. Wünsche berücksichtigen. Risikobereitschaft, etc.

Das alles lohnt sich nich für die Bank/Sparkasse, wenn einer in der Filiale wegen "nur" 20.000 € anlegen aufkreuzt.

Mach dich am besten selber schlauer. Durchs www und Fachliteratur.

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Ich finde das sehr gut ausreichend. Da brauchst du im aber nicht noch öfter "unter die Arme greifen", finde ich.

Wenn er mal eigenständig lebt, muss er ja wohl für seinen gesamten Lebensunterhalt einschl. Miete+NK selbst sorgen. Da hat er dann vielleicht auch nicht mehr als 150 € als "Taschengeld" übrig.

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