Gewerbe in Deutschland, Taetigkeit und Wohnsitz in Belgien
Hallo. Ich habe bereits mehrere Fragen im Forum gecheckt, die das Thema behandeln, finde aber keine 100%ige Antwort.
Ich habe seit Jahren ein Gewerbe (Grafikerin) in Deutschland gemeldet und ebenso auch einen Wohnsitz (bei meinen Eltern, eigentlich nur Postadresse). Ich habe seit laengerem jedoch ein "Buero" hier in Belgien (fester Wohnsitz, mehr als 180 Tage pro Jahr dort) Ich erziele keine weiteren Einkuenfte in Deutschland und Belgien. Alle Einkuenfte kommen aus freier Mitarbeit (von Kunden in BRD un BE).
Ich habe bislang meine Steuern (Kleinunternehmer, Umsatz nicht höher als 17.500 Euro, ich weise keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnung aus, und habe meine Steuererklaerung bislang immer nur in Deutschland angegeben.
Kann ich weiterhin mein Gewerbe so weiterfuehren? Muss ich mein Gewerbe in Deutschland abmelden, da ich dort eigentlich nie bin und mich hier in Belgien selbstaendig machen? Kann ich einfach so weitermachen wie gehabt? Ich bin bei der Kuenstlersozialkasse angeschlossen und zahle in Deutschland meine Beitraege ...
Was muss ich beachten? Was ist sollte ich eines Jahre mehr als 17500 euro Umsatz haben
Vielen Dank fuer eure Antworten, Tips und Ratschlaege
4 Antworten
Ich würde das Gewerbe und den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Schon allein wegen der Fernsehsteuer. Du könntest freiberuflich weiterhin in Deutschland tätig sein ohne Gewerbeschein. Wenn Du unbedingt was zum vorzeigen brauchst, kannst Du Dir eine internationale Reisegewerbekarte ausstellen lassen gegen Gebühr an Deinem Wohnsitz. Die Steuererklärung künftig in beiden Ländern machen.
Vielschichtiges Thema und ein wenig verworren dargestellt. Gewerbe hin oder her... wesentlich ist aber nach welcher Rechtsordnung hier verfahren werden muss. Belgisches Recht oder Deutsches...??? Nach § 18 EStG wird zwischen freiberuflich und gewerblich unterschieden... Die belgischen Regelungen dazu sind mir leider nicht bekannt. Hier muss man aber die Zulassung zur Selbstständigkeit von einer Behörde prüfen lassen, erst dann darf man sich in Belgien als Selbstständiger niederlassen/tätig sein. Die vergleichbare Kleinunternehmerregelung in Belgien gestattet insoweit nur einen "Freibetrag" In Höhe von 5.580 Euro pro Kalenderjahr wesentlich niedriger als hierzulande. Die Sozialversicherung obliegt grundsätzlich dem Wohnsitzstaat, Ausnahme Grenzgänger! Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind nach der DBA (sofern die anwendbar ist) in dem Land zu versteuern, in dem sie erbracht wurden. Also deutscher Kunde 8.000 Euro in Deutschland (mit Progressionsvorbehalt § 32b EStG) und belgischer Kunde 7.500 Euro mit prog.Vorbehalt in Belgien versteuern.
Dies ist nur eine erste Einschätzung zu den aufgeworfenen Fragen. Mit besten Grüßen A. Wehle Rechtsanwalt
Ich würde sagen du bist in Belgien steuerpflichtig, da du auch dort die Einkünfte erzielst.
Danke elster81. Ich habe auch Kunden/einkuenfte aus DE, alle einkommen gehen auch auf mein deutsches Konto. Kann ich evt. eine belgische "betriebstaette" haben/anmelden?
mehr als 180 Tage
Ist für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit relevant.