Getriebeschaden, Leihwagen ja oder nein?
Im Mai haben wir ein Auto für 12000 Euro beim Händler gekauft.
Nach sechs Wochen hatten wir einen Getriebeschaden. Auto zurück zum Händler, Leihwagen auf rigebe Kosten genommen. Nach 14 Tagen war ein neues Getriebe (Generalüberholt) eingebaut. Auf der Rechnung der Werkstatt stand, das die Garantie für das Getriebe erlischt wenn die Anhängerkupplung nicht abgebaut wird. Wurde nicht abgebaut (abnehmbar) da auch kaputt. Nun nach vier Monaten haben wir anscheinend wieder einen Getriebeschaden. Wer haftet wofür? Muß ich wieder auf eigene Kosten einen Leihwagen besorgen?
2 Antworten
"Auf der Rechnung der Werkstatt stand, das die Garantie für das Getriebe erlischt wenn die Anhängerkupplung nicht abgebaut wird."
Was ist das für ein Unsinn? Keine Garantie bei AHK, wenn die nicht abgenommen wird? Nicht abnehmbar weil sie fest sitzt, festgerostet ist oder anders defekt?
Es gibt doch keinen Zusammenhang mit der AHK und dem Getriebe.
Denke da müssen Sachverständige und Anwalt her. Du wirst veräppelt.
Zweites Getriebe in so kurzer Zeit? Fahrt ihr denn besonders schwere Lasten oder so?
Grundsätzlich ist der Händler aber in der Gewährleistung. Kosten für einen Ersatzwagen muss er aber nicht erstatten. Die tragt also ihr selbst.
Nein tatsächlich muss er nur den Fehler beheben. Ein Ausfall wird nie bezahlt. Ist bei Fernsehern, die dann 2 Monate eingeschickt sind, auch sehr ärgerlich. Rechtlich aber i.O.
Nein wir fahren garkeine Lasten. Der Wagen wird nicht so oft gefahren. Warum muß der Händler denn nicht für einen Ersatzwagen aufkommen? Ich habe doch bei ihm ein funktionierenden Wagen gekauft. Muß er dann nicht im Rahmen der Garantie für Ersatz sorgen?