Größere Geldgeschenke an Betreuer?
Darf ein ehrenamtlicher Betreuer der noch weitläufig mit der Betreuten verwandt ist größere Geldgeschenke annehmen.
1 Antwort
Leider schreibst Du nicht dazu, wer die Schenkung vornimmt.
Der Betreute kann, sofern er geschäftsunfähig ist, keine Schenkung wirksam vornehmen.
Der Betreuer darf schon im Grundsatz keine Schenkung zu Lasten des Betreuten vornehmen, von engen Ausnahmen abgesehen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1804.html
Eine Schenkung an sich selber wäre außerdem auch noch ein unzulässiges Insichgeschäft.
Ein solcher Vorgang wäre strafrechtlich unter den Tatbestand der Untreue einzuordnen.
Hallo Privatier,
Die Betreute gibt es ihm. Er hätte bei Gericht nachgefragt und die hätten es befürwortet. Es geht um ca 20 000 €.
Moin Privatier,
schon vorweg mal vielen Dank. Muss bei meiner Bekannten noch einmal etwas nachfragen.