Passive Altersteilzeitphase und Arbeit in Ausland?
Darf ich während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Ausland wohnen und Arbeiten?
2 Antworten
Wohnen ja, arbeiten nur innerhalb der Minijobgrenze von z. Zt. 450 € monatlich. Wenn mit dem Wohnortwechsel sich die Kontoverbindung ändert wäre es ratsam auch den AG zu informieren.
Sicherlich. Zu beachten ist, das der Arbeitgeber ja noch in deutsche Sozialversicherungen einzahlt. Wenn Sie also nach Florida USA umziehen und sich hier abmelden, wird der Arbeitgeber weder Kranekenversicherung, noch Rentenversicherung noch Arbeitslosenversicherung bezahlen. Das kann nur nachteilig sein. Also Wohnsitz in D lassen.