Maskenpflicht in der Gastronomie, wer muss zahlen?
Hallo zusammen, meine Frage ist ob ein Gastronom bzw. dessen verantwortliches Personal ein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sich ein Gast weigert eine Maske zu tragen obwohl er darauf hingewiesen wurde.
besten Dank schon mal für die Antworten von denjenigen, die das auch wirklich zu 100% mit fachlich fundierter Grundlage beantworten.
3 Antworten
Wenn er trotzdem bedient wird, müssen sowohl der Gastronomiebetrieb als auch der Gast mit Bußgeld rechnen.
schriftlich 👍
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/#headline_1_7
danke für die Antwort. Gilt das genauso auch in Bayern?
Ich würde davon ausgehen, dass die Sanktionen hier annähernd gleich ausfallen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
3. Für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie für die Gäste, solange sie sich nicht am Tisch des Restaurantbereichs oder in ihrer Wohneinheit befinden, gilt Maskenpflicht; § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 gilt entsprechend.
Zuerst einmal, niemand kann diese Frage beantworten, wenn er nicht weis um welches Bundesland es geht. Die Regellungen sind ja in jedem Bundesland unterschiedlich. Das sollte eigentlich jeder in D mitbekommen haben.
Es scheint wohl so zu sein, das man ein Lokal, das Gebäude, nicht ohne Maske betreten darf. Biergärten und Freiflächen sind auch ohne Maske möglich.
Im Lokal am Tisch, darf man spätestens dann, wenn Getänke und Speisen serviert werden, natürlich die Masken abnehmen. Sonst kann man weder essen noch trinken.
Klar die Bedienung muss immer Maske tragen. Verstehe aber nicht warum diese Frage überhaupt aufkommt. Der Inhaber des Lokals ist doch in der Pflicht, all dies zu regeln und Personal einzuweisen zu schulen. Schilder anzubringen usw. Das ganze ist ja nicht neu und schon über Monate bekannt. Klar Schilder sind in deutsch geschreiben und man muss lesen können.
Bussgelder wg. Verstössen richten sich doch erst einmal gegen den Inhaber, nicht gegen das Personal und schon lange nicht gegen die Gäste.
Wenn man es ganz genau wissen will, sollte man sich ans Ordnungsamt wenden.
Weigert sich ein Gast, muss er nach Auffforderung zum Maske tragen, das Lokal verlassen oder Maske aufsetzen.
Klar, wenn man mit Firmenwagen zu schnell fährt muss der Fahrer ja zahlen.
Letztlich muss das Personal das durchsetzen und wenn die dagegen verstossen, kann das Bußgeld auf das Personal zu kommen.
Das ist Unsinn.
Niemand kann essen und trinken mit einer Maske vor Mund und Nase.
Das ist kein Unsinn. Die Maskenpflicht im meinem BL bezieht sich auf das Betreten, Verlassen und Herumlaufen im Restaurant, z.B. auf dem Weg zur Toilette. Am Tisch sitzend darf man die Maske absetzen, denn dass man mit Maske nicht essen oder trinken kann, hat sich auch bis zum Gesetzgeber herumgesprochen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
wissen Sie zufällig ob es das auch schriftlich gibt?