Gebrauchtwagen 10% Anzahlung aber noch kein Vertrag. Rücktritt möglich?

6 Antworten

Gebrauchtwagen 10% Anzahlung aber noch kein Vertrag. Rücktritt möglich?

Glaube ich nicht.

Wenn es stimmen würde, wäre es folgende Szene:

Ein mann hat ein Auto aufdem Hof, mit einem Schild dran: Gebr. Golf ..... km. Bj ...... ...... VB.

Du kommst an dem Hof vorbei und gibst ihm 500,- Euro mit der Bemerkung, ich weiß zwar noch nicht warum und wofür, aber hier hast Du 500,- Euro Anzahlung.

Vermutlich war es doch wohl so, dass auf dem Schild stand 5.000,- VB und Du ihm gesagft hast, ich möchte den Wagen schon haben, habe aber keine 5.000,- Euro dabei. Bis Montag, oder Dienstag habe ich das Geld. Und er hat gesagt, wenn ich bis dahin nicht verkaufen soll, brauche ich eine Anzahlung. Darauf hast Du ihm die 500,- gegeben.

Nun kommt es auf ied Vereinbarung an.

War es eine Anzahlung auf den Kaufpreis, dann habt Ihr einen Kauf. Du schuldest den Restkaufpreis und er Zug um Zug die Lieferung und Eigentumsübertragung am Auto.

Oder habt Ihr vereinbart, er verpflichtet sich bis... . nicht zum zu verkaufen. Wenn Du kommst um den Vertrag zu machen und den Rest zu zahlen, wird die Zahlung auf den Kaufpreis angerechnet, sonst ist das Geld verloren.

Oder noch etwas anderes?

Auf jeden Fall hast Du ihm die Anzahlung nicht ohnme Verenbarungei/Vertrag übergeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Purzel1950 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 23:42

Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus?

FrauEichhorn  30.08.2024, 05:13
@Purzel1950

Ein Widerrufsrecht hat man aber nur bei Fernabsatzverträgen und bei Verbraucherverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden (§ 355 bzw. 312g BGB)

wfwbinder  30.08.2024, 05:48
@Purzel1950
Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus?

Habt Ihr denn eins Vereinbart?

Das gesetzliche Widerrufsrecht, gilt nur bei Haustür- oder Internetgeschäften.

Aber sicher hast Du einen Vertrag!

Ihr habt mindestens einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, denn ohne hättest Du nichts angezahlt!

Und in diesem Fall gibt es keine Formvorschrift, ein mündlicher Vertrag zählt genaus wie ein schriftlicher.

Durch Deine Anzahlung hast Du den bestehenden mündlichen Vertrag sogar bestätigt.

Ein Rücktrittsrecht steht dir nicht zu, Du bist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.

Wahrscheinlich ja, aber wahrscheinlich ist dann auch die Anzahlung weg, weil diese genau für solche Fälle erhoben wird.

Auch mündliche Verträge entfalten Rechtskräftigkeit - und spätestens mit Anzahlung hast Du den Kaufvertrag anerkannt.

Einen Rücktritt kann man nur erklären wenn der vereinbart wurde.

Wenn man etwas mehr über den Grund des "Rücktritts" wissen würde, könnte man eventuell noch weitergehende Überlegungen anstellen.

So aber bleibt es dabei: Vertrag ist Vertrag. Den kann man auch mündlich abschließen und wer schon 10% angezahlt hat, hat damit bestätigt, dass ein Vertrag besteht.