GbR Jahresabschluss

1 Antwort

Du gehst, wie auch schon @EnnoBecker dargestellt hat von falschen Voraussetzungen aus.

  1. Gewinn ist nicht gleich Liquidtät

  2. Liquide Mittel bedeuten keinen Gewinn.

  3. ein erzielter Gewinn muss nciht ausgezahlt werden.

  4. Entnahmen kann man nciht nur tätigen, wenn man Gewinn erzielt hat.

Stell Dir einfach vor, am Jahresende wäre das Konto auf Null (nahe null) weil die GbR eine Investition getätigt hat (Beipiel 10.000,- für den Kauf eines Autos). Da der Wagen ja abgeschrieben wird, wäre bei einer Jahres-Afa von 2.500,-, ein Gewinn von 7.500,- entstanden, obwohl kein Geld mehr auf dem Konto ist.

Umgelehrter Fall, ein Kunde hat eine Anzahlung geleistet, aber die arbeiten haben noch nciht begonnen. Man hat eventuell keinen Gewinn gemacht, aber auf dem Konto ein paar tausend Euro durch die Anzahlung.

Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, oder durch Bilanz mit GuV ermittelt und mit einer Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte, auf die Gesellschafter verteilt.

Das hat aber weder etwas direkt mit den Entnahmen der Gesellschafter/Auszahlungen an die Gesellschafter zu tun, noch mit der verfügbaren Liquidität.

Auch eine GbR muss Rücklagen bilden, um den Geschäftsbetrieb abzusichern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

guterwolf 
Beitragsersteller
 30.12.2014, 12:53

ok, mal sehen ob ich es verstanden habe:

der Gewinn wird auf die Gesellschafter aufgeteilt und von denen versteuert, egal ob der Gewinn ausgezahlt oder auf dem GbR Konto verbleibt?

So richtig?

wfwbinder  30.12.2014, 13:00
@guterwolf

Genau so ist es.

Schließlich müsstet ihr ja am 31. 12. die Buchhaltung komplett fertig machen, den Gewinn ermitteln und dann noch auszahlen.

Geht schon rein technisch nicht mein Rat wäre, dass ihr im Jahr laufende Entnahmen macht, so wie ihr es zum leben braucht.

Dann möglichst flott im neuen Jahr den Gewinn ermitteln und ggf. etwas auf Eure Privatkonten überweist, wenn es die Liquidität der Gesellschaft zulässt.

Nur eines beachten, bevor ihr Sachen für die Gesellschaft (Auto, Maschinen usw.) bar bezahlt, aber private Anschaffungen auf Kredit kauft, solltet ihr das ggf. ändern.

Denn die Zinsen für Darlehen, mit denen ihr Investitionen bezahlt, sind in der Gesellschaft abzugsfähig. im privaten Bereich nicht.

Sonst kann man nur sagen, gute Liquidität für ein Unternehmen ist nur durch eines zu ersetzen, durch noch mehr Liquidität.

guterwolf 
Beitragsersteller
 30.12.2014, 13:16
@wfwbinder

ok, alles verstanden - gut erklärt - danke.