Gasheizung defekt - muss der Mieter zahlen?
In meinem neuen Mietvertrag steht, dass bei Defekt der Gasheizzung oder des Boilers, der Mieter für die Reparturkosten oder den Ersatz aufkommen muss. Ich finde das eigentlich unverschämt, schließlich sind die Geräte schon älter und eine baldige Reparturnotwendigkeit abzusehen. Der Vermieter lässt sich davon jedoch nicht abbringen. Ist das rechtens?
3 Antworten
Die Klausel in Deinem Mietvertrag ist unwirksam, denn der Vermieter muss dafür sorgen, dass eine Mietwohnung ohne Einschränkung benutzt werden kann.
Dazu gehört auch, dass sie bei kühler Witterung ausreichend beheizbar ist.
Funktioniert die Heizung nicht, muss der Vermieter rasch dafür sorgen, dass sie repariert wird. Denn eine defekte Heizung stellt einen Mangel dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt - in krassen Fällen sogar bis zu 100 Prozent.
der Mieter für die Reparturkosten oder den Ersatz aufkommen muss
Nach oesterreichischem Mietrechtsgesetz (MRG) wäre eine solche Klausel wirksam.
Wenn Du dies nach deutschem Recht beurteilen würdest, dann wäre eine solche Klausel unwirksam, wenn sie so lautet, wie Du geschrieben hast. Also kann man sie getrost unterschreiben und dann später - bei Bedarf - diese Unwirksamkeitsargumentation vorbringen mit der Androhung von Mietminderung und Ersatzvornahme.
Es ist daher bei einer Fragestellung auch sinnvoll, das anzuwendende Recht des Mietvertrages anzugeben.
Die Boiler gehören zur Mietsache. Reparaturen sind zufolge vom Vermieter zu tätigen. Eine andere Klausel im Mietvertrag ist wirkungslos.