Nein, brauchst du nicht. Der Bank ist das herzlich egal. Er kann natürlich eine Notiz für dich selbst sein.

Allerdings sollte man auch keine Scherze im Verwendungszweck machen, wie " für Waffenfähiges Plutonium" oder "Für Koks und Nutten". Soll es alles wohl schon gegeben haben. Bei solchen Verwendungszwecken kann für die Bank ein Geldwäscheverdacht entstehen, welchen sie den Behörden melden muss.

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Schulfrei heißt nicht lernfrei und von Abiturienten kann der Lehrer auch schon Eigeninitiative erwarten. Ob eine solche Benotung von Hausaufgaben in der aktuellen Lage zulässig ist hängt allerdings auch von der Rechtslage in deinem Bundesland und den Anweisungen des zuständigen Bildungsministeriums ab.

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Da der Sturm angekündigt war und die Stühle weggeweht wurden, scheinst du die Stühle nicht hinreichend gesichert zu haben. Du hast also deine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Grundsätzlich bist du dafür haftbar und erstmal der Anspruchsgegener deines Nachbarn. Falls vorhanden zahlt das evtl. deine Haftpflichtversicherung, sofern sie auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Stühle bei einem angekündigten Sturm nicht zu sichern halte ich nämlich für grob Fahrlässig.

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1 Woche Reaktionszeit auf eine E-Mail ist doch etwas lang. Eine kurzfristige Antwort sollte daher innerhalb eines Tages bzw. Werktages erfolgen. Liegen die Fakten zur Beantwortung nicht vor, so sollte man den Absender über die längere Wartezeit informieren.

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Aus meiner Sicht genügt es, wenn du die Überweisung so gestaltest, dass der Empfänger weiß wie er sie ein zu ordnen hat. Der Irrtum im Monat ist daher meines Erachtens unbeachtlich und du hast deine Mietzahlung ordnungsgemäß geleistet. Ich würde den Vermieter über den Fehler kurz per Mail jedoch informieren.

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