Für Mietvertrag verlangt Vermieter - Kontoauszüge-6 Monate - von mir dass ich Schufa bezahle. Ist das OK?
5 Antworten
Leider ist Dein Sachverhalt ziemlich kurz.
Kann es sein, dass Du einen negativen Schufaeintrag hast?
Und Du hast ihm gesagt Du würdest das regelmäßig abtragen?
Wenn er dafür einen Beweis möchte, musst Du es ihm nicht zeigen, aber er muss auch nicht mit Jemandem, der eine negative Schufa hat einen Mietvertrag schließen.
Hallo,
ob ok oder nicht ok, Kontoauszüge für einen solch langen Zeitraum zu verlangen ist zwar ungewöhnlich aber nicht strafbar !
Der Vermieter sitzt ohnehin am längeren Hebel - kooperierst du, bekommst du vielleicht die Wohnung, tust du es nicht, bekommt die Wohnung der nächste Anwärter !
Natürlich darf der VM sich über die Solvenz eines Mietinteressenten vergewissern. Dass er seine Miete regelmäßig und in voller Höhe bekommt, selbst wenn Nachzahlung(srat)en zeitgleich fällig sind, ist nun sein ureigenstes Interesse.
Ob man ihm da die gewünschten Unterlagen verweigert und sich damit aus dem Bewerberrennen nehmen will, muss man als Interessent schon selbst entscheiden.
Welchen Aussagewert Lohnbescheinigungen haben, die nichts über die anderweitigen Verpflichtungen des Lohn-/Gehaltsempfängers aussagen und damit nur scheinbar auch für Mietfälligkeit vorhandene Einkünfte belegen, sollte sich allerdings der VM fragen.
G imager761
Also sowas höre ich zum ersten Mal, ich denke das dem Mieter nichts angeht.
Shufasuskunft wäre noch okey, aber ansonsten wäre dein Kontoauszug höchst privat.
Es gibt Gegenden in D, in denen kann der Mieter vom Vermieter Kontoauszüge und Schufa-Auskunft verlangen ;)
Leider gibt es auch Regionen, in denen ist es so, dass sich der Vermieter den Mieter aussuchen kann und dann kommen die auf komische Ideen. Schufa-Selbstauskunft aber auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sind beliebt.
So ziemlich überall üblich ist die Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise. Wenn du letzteres nicht bringen kannst und/oder die Schufa nicht gut ist, du gleichzeitig aber genau diese Wohnung willst, wird der Vermieter sie dir in der Tendenz nur geben, wenn er dich kennenlernt und da sind Kontoauszüge keine schlechte Idee.
Klare Antwort: Kontoauszüge für sechs Monate sind ungewöhnlich. Das habe ich noch nie gehört und das sprengt auch weil es zu privat ist den Rahmen. Es ist aber die Sache des Vermieters, an wen er die Wohnung vermietet.
Nicht der Mieter verlangt die Auskunft, sondern der Vermieter.