Sehr gerne!

Bitte dran denken, dass die ZfA hinterher ggf. Nachweise über die Verwendung des entnommenen Kapitals möchte. Daher Belege/Rechnungen aus dem Kauf/Bau aufbewahren, die mindestens der Entnahmehöhe entsprechen.

Beste Grüße und ebenfalls einen schönen Sonntag.

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Guten Morgen,

die Entnahme zum Erwerb bzw. Bau von selbstgenutztem Wohneigentum sollte unter deinen gemachten Angaben kein Problem sein. Wobei es aufgrund des Guthabens < 3 TEUR keine Entnahme, sondern nur eine vollständige Kündigung sein kann.

Stelle einfach einen entsprechenden Antrag bei der ZfA. Sobald du den Bewilligungsbescheid hast, kannst du die zulagenunschädliche Kündigung bei der LBS beantragen. Bitte beachte hier die entsprechenden Kündigungsfristen des Bausparvertrages (ggf. 6 Monate). Du kannst de Kündigung auch schon vorher abschicken und den Bewilligungsbescheid der ZfA entsprechend nachsenden.

Den entsprechenden Entnahmeantrag der ZfA findest du HIER

Beste Grüße

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Guten Tag,

das ist möglich. Das finanzierende Institut trägt eine Grundschuld am Sicherungsgegenstand (dein Haus) ein und, sowohl Kreditnehmer als auch Hauseigentümer unterzeichnen die entsprechende Zweckerklärung für das Grundpfandrecht.

Du musst dir nur der daraus resultierenden Konsequenzen bewusst ein. Kann der Kreditnehmer die Raten nicht begleichen, kann deine Immobilie zwangsverwertet werden.

Grüße

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Die Antwort von Snoopy155 ist schonmal an sich korrekt.

Hinzu kommt aber auch, dass die Sparkasse dich, je nach Vertragsgestaltung, auch einfach gar nicht aus der Finanzierung lassen muss.

Aus deiner Frage lese ich nur, dass du Zinsen/Kosten sparen möchtest. Das ist aber noch kein Grund dich vorzeitig aus dem Kreditvertrag zu lassen. Ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht hast du nur nach 10 Jahren (BGB) und bei Veräußerung der Immobilie.

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Du leider gar nicht.

Vertragsverhältnisse sind lediglich zwischen deiner Mutter, deinem Ex und der finanzierenden Bank (gehe ich jetzt einfach mal von aus) entstanden.

Das finanzierende Institut hat, je nach Ausgestaltung der Bügschaftserklärung, das Recht bereits nach der ersten nicht bezahlten Rate an deine Mutter heranzutreten und von dieser die weitere Begleichung der Verbindlichkeit zu fordern. Sollte es bereits zu mehreren Ausfällen seitens deines Ex gekommen sein, so besteht auch die Möglichkeit die Verbindlichkeit in einer Summe fällig zu stellen und auch dieses gesamte Summe bei deiner Mutter einzufordern.

Bürgschaften sind nunmal extrem mit Vorsicht zu genießen für den Bürgen. Im Endeffekt hätte man deine Mutter auch direkt als Darlehensnehmerin mitverpflichten können. Nur um dir die Tragweite einer Bürgschaft zu erklären!

Um zu deiner Frage zurückzukommen: Gegenüber der Bank könnt ihr nichts tun, außer die haben sich massiv im Bürgschaftsvertrag verhauen (Rechtsanwalt!). Das heißt deine Mutter zahlt erstmal, so wie es die Bank verlangt um keine negativen Konsequenzen für sich selbst auszulösen. Im Innenverhältnis zwischen deiner Mum und deinem Ex kann man natürlich was machen und versuchen auf zivilrechtlichem Weg das Geld zurückzufordern. Aber auch da klingt es eher nach Rechtsanwalt, als nach gütlicher Lösung wenn ich schon RACHE in der Überschrift lesen.

Mit besten Grüßen und viel Erfolg!

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Um es kurz zu machen:

JA, du kannst das riestergeförderte aus der Deka-Bonusrente (Deka-BR 100) zur Immobilienfinanzierung entnehmen. Beachte hierbei bitte, das die direkte unschädliche Entnahme des geförderten Kapitals von der ZfA genehmigt werden muss und das kann ggf. bis zu 3 Monate dauern.

Alternativ kannst du das Kapital ggf. auch von der Deka zu einer Bausparkasse in einen riestergeförderten Bausparvertrag übertragen lassen. Geht ggf. schneller.

Bezüglich der Entnahme wende dich bitte an deinen Berater in der Sparkasse vor Ort. Das sind ein paar Klicks und 1 - 2 Formulare und dann geht alles seinen Weg. Auch wenn Kollege "Underfrange" davon abrät, da Bank- und Sparkassenmitarbeiter ja keine Ahnung haben...

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Kündigungsgebühren in Höhe von 150,00 Euro für LBS-Bausparverträge kenne ich in der Form nicht. Die insgesamt 500,00 Euro sind die Abschlussgebühr der Verträge. Das hattest du ja schon korrekt erwähnt.

Was natürlich bei WohnRIESTER-Verträgen bei einer schädlichen Auszahlung zum tragen kommt ist die Rückforderung der zugeteilten Zulagen durch die Zulagenstelle. Wie viel das in eurem konkreten Fall ist kann dir natürlich niemand sagen außer die LBS, da wir nicht wissen wie viele Zulagen ihr bekommen habt bisher (Kinder? Vorjahresbrutto? Wie lange lieg der Vertrag? usw.). Dabei sollte ein Blick in den Jahreskontoauszug des Vertrages helfen, welcher jedoch erst Anfang 2018 kommt. Ansonsten mal den Außendienstler der LBS ansprechen oder den Berater der Sparkasse, je nachdem wo abgeschlossen. Die können jederzeit in die Umsätze des Vertrages reinschauen und sehen wofür was abgezogen wurde.

Außerdem ist zu bedenken, dass ggf. eine Steuerrückforderung auf euch zukommt, falls ihr die 80,00 Euro pro Monat in eurer Steuererklärung geltend gemacht habt.

Grüße

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Auf den Kreditkarten der Sparkassen-Finanzgruppe steht im Antrag immer "Abrechnungsstichtag ist der XX Werktag im Monat". An diesem Tag wird der in Anspruch genommene Saldo der Karte abgerechnet, also "auf null gesetzt". Die Belastung dieser Summe von deinem (Verrechnungs-)Girokonto erfolgt erfahrungsgemäß immer ca. am folgenden Montag darauf. Mal gehts etwas schneller, mal dauert es etwas länger.

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Prüfe bitte einmal genau deinen Kreditvertrag bzw. das Finanzierungsgerüst an sich. Für mich klingt das so, als wäre der Bausparvertrag im Rahmen eines TBV-Modelles abgeschlossen worden. Entweder tilgst du das Darlehen bei deiner Bank garnicht und die Tilgung fließt in den Bausparvertrag um diesen zum Festzinsauslauf zuteilungsreif zu bekommen und dann löst die Bausparkasse das Darlehen bei der Bank ab. Oder du tilgst das Darlehen bei der Bank mit einem geringen Tilgungssatz und der Bausparvertrag löst dann den Restbetrag zum Zinsauslauf ab. In beiden Fällen ist es natürlich richtig, dass du den Bausparvertrag als weitere Sicherheit an die Bank abgetreten hast und i.d.R. verpflichtest du dich auch die Regelsparrate zu zahlen. Wenn er bereits jetzt in die Zuteilung kommt dann würde ich mal mit der Bank sprechen ob eine weitere Bespannung notwendig ist. Im Rahmen des o.g. Finanzierungsmodelles kann es aber sinnvoll sein, da du dann in 2021 weniger Darlehen zurückzuzahlen hast.

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Die Überweisung wird, wenn kein Hinderungsgrund besteht, umgehend zu Beginn des nächsten Geschäftstages gebucht. Hinderungsgründe könnten sein: Kontosperren (seitens der Bank, Pfändung oder auf Kundenwunsch), nicht ausreichendes Guthaben (Überziehung über Kreditlinie hinaus) oder Betragsobergrenzen (von Sparkasse zu Sparkasse unterschiedlich). Wenn dies alles nicht zutrifft, dann würde ich mir relativ wenig Hoffnung machen die Überweisung noch stornieren zu können. Selbst wenn du ne Mail schreibst oder direkt anrufst, wirst du relativ wahrscheinlich erst jemanden erreichen wenn die Überweisung schon durchgeführt ist. Alles was dir dann bleibt ist ein Recall, also ein Überweisungsrückruf. Dieser kostet in der Regel immer Gebühren und muss nicht zwingend erfolgreich sein, da der Zahlungsempfänger bei erfolgreicher Verbuchung auf seinem Konto dem Rückruf zustimmen muss.

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