Sehr gerne!

Bitte dran denken, dass die ZfA hinterher ggf. Nachweise über die Verwendung des entnommenen Kapitals möchte. Daher Belege/Rechnungen aus dem Kauf/Bau aufbewahren, die mindestens der Entnahmehöhe entsprechen.

Beste Grüße und ebenfalls einen schönen Sonntag.

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Guten Morgen,

die Entnahme zum Erwerb bzw. Bau von selbstgenutztem Wohneigentum sollte unter deinen gemachten Angaben kein Problem sein. Wobei es aufgrund des Guthabens < 3 TEUR keine Entnahme, sondern nur eine vollständige Kündigung sein kann.

Stelle einfach einen entsprechenden Antrag bei der ZfA. Sobald du den Bewilligungsbescheid hast, kannst du die zulagenunschädliche Kündigung bei der LBS beantragen. Bitte beachte hier die entsprechenden Kündigungsfristen des Bausparvertrages (ggf. 6 Monate). Du kannst de Kündigung auch schon vorher abschicken und den Bewilligungsbescheid der ZfA entsprechend nachsenden.

Den entsprechenden Entnahmeantrag der ZfA findest du HIER

Beste Grüße

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Guten Tag,

das ist möglich. Das finanzierende Institut trägt eine Grundschuld am Sicherungsgegenstand (dein Haus) ein und, sowohl Kreditnehmer als auch Hauseigentümer unterzeichnen die entsprechende Zweckerklärung für das Grundpfandrecht.

Du musst dir nur der daraus resultierenden Konsequenzen bewusst ein. Kann der Kreditnehmer die Raten nicht begleichen, kann deine Immobilie zwangsverwertet werden.

Grüße

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Erste Frage wäre jetzt, ob deine Sparkasse dir das Geld über den S-Kreditpartner zur Verfügung stellt (dabei tritt die Sparkasse nur als Vermittler auf und Vertragspartner wird der S-Kreditpartner), oder ob deine Sparkasse dir das Geld aus Ihren eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Das ist von Sparkasse zu Sparkasse (gerade im Bereich der Kfz-Finanzierungen) unterschiedlich.

S-Kreditpartner ist ein standardisiertes Produkt und dabei würde ich "Franzl0503" potenziell recht geben, das eine Kreditgewährung bei 5 Rücklastschriften im Monat als "schwierig" zu bezeichnen sein dürfte. Der S-Kreditpartner guckt bei sowas nämlich nur auf die harten Zahlen und Fakten.

Meiner Meinung nach vollkommen anders sieht es aus, wenn die Sparkasse selbst entscheidet, ob Sie dir das Geld zur Verfügung stellt. Hierbei solltest du vollkommen ehrlich gegenüber deinem/deiner Berater/in sein. Sag ihm/ihr, dass es da mal einen Liquiditätsengpass gab, woraus dieser resultierte und ob du die Rücklastschriften und die damit entstandenen offenen Posten kurzfristig bei den Gläubigern ausgeglichen hast. Sowas kann nämlich jedem mal passieren. Wichtig sollte natürlich sein, dass deine SCHUFA an sich sauber ist.

Grüße und viel Erfolg.

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Die Antwort von Snoopy155 ist schonmal an sich korrekt.

Hinzu kommt aber auch, dass die Sparkasse dich, je nach Vertragsgestaltung, auch einfach gar nicht aus der Finanzierung lassen muss.

Aus deiner Frage lese ich nur, dass du Zinsen/Kosten sparen möchtest. Das ist aber noch kein Grund dich vorzeitig aus dem Kreditvertrag zu lassen. Ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht hast du nur nach 10 Jahren (BGB) und bei Veräußerung der Immobilie.

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Nabend.

Allgemein kann man sagen, dass es sich um eine Charge-Card. Du bekommst also einen zinslosen Verfügungsrahmen (i.d.R. ab 500,00 Euro) und kannst diesen auf Monatsbasis ausnutzen. Zu einem festen Stichtag des Folgemonats wird die Gesamtsumme der Belastungen dann von deinem Verrechnung-Girokonto in einer Summe abgebucht.

Hinzu kommen verschiedene Versicherungsleistungen. Hierzu zählen eine Auslandsreisekrankenversicherungen, Reiseabbruchkostenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung und ein Kfz-Schutzbrief für das europäische Ausland. Hinzu gekommen ist seit kurzer Zeit außerdem ein Internet-Käuferschutz (abgewickelt über die ÖRAG-Rechtsschutz-Versicherung). Diese Versicherungen sind alle im jährlichen Kartenpreis inbegriffen. Eine Buchung über die Kreditkarte ist NICHT verpflichtend um die Versicherungen in Anspruch zu nehmen.

Bei der Gold-Variante hast du außerdem 3 Bargeldverfügungen im Ausland pro Jahr kostenfrei mit dabei.

Zu den Konditionen kann ich dir relativ wenig sagen, da diese jede Sparkasse selbstständig entscheidet. Manche geben Sie dir im ersten Jahr bspw. kostenfrei.

Beste Grüße

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Du leider gar nicht.

Vertragsverhältnisse sind lediglich zwischen deiner Mutter, deinem Ex und der finanzierenden Bank (gehe ich jetzt einfach mal von aus) entstanden.

Das finanzierende Institut hat, je nach Ausgestaltung der Bügschaftserklärung, das Recht bereits nach der ersten nicht bezahlten Rate an deine Mutter heranzutreten und von dieser die weitere Begleichung der Verbindlichkeit zu fordern. Sollte es bereits zu mehreren Ausfällen seitens deines Ex gekommen sein, so besteht auch die Möglichkeit die Verbindlichkeit in einer Summe fällig zu stellen und auch dieses gesamte Summe bei deiner Mutter einzufordern.

Bürgschaften sind nunmal extrem mit Vorsicht zu genießen für den Bürgen. Im Endeffekt hätte man deine Mutter auch direkt als Darlehensnehmerin mitverpflichten können. Nur um dir die Tragweite einer Bürgschaft zu erklären!

Um zu deiner Frage zurückzukommen: Gegenüber der Bank könnt ihr nichts tun, außer die haben sich massiv im Bürgschaftsvertrag verhauen (Rechtsanwalt!). Das heißt deine Mutter zahlt erstmal, so wie es die Bank verlangt um keine negativen Konsequenzen für sich selbst auszulösen. Im Innenverhältnis zwischen deiner Mum und deinem Ex kann man natürlich was machen und versuchen auf zivilrechtlichem Weg das Geld zurückzufordern. Aber auch da klingt es eher nach Rechtsanwalt, als nach gütlicher Lösung wenn ich schon RACHE in der Überschrift lesen.

Mit besten Grüßen und viel Erfolg!

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Kontaktiere die kreditkartenausgebende Stelle (Bank, Vermittler, etc.) und melde das ganze as Zahlungsreklamation. Dir wird das Geld dann zurückerstattet.

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Um es kurz zu machen:

JA, du kannst das riestergeförderte aus der Deka-Bonusrente (Deka-BR 100) zur Immobilienfinanzierung entnehmen. Beachte hierbei bitte, das die direkte unschädliche Entnahme des geförderten Kapitals von der ZfA genehmigt werden muss und das kann ggf. bis zu 3 Monate dauern.

Alternativ kannst du das Kapital ggf. auch von der Deka zu einer Bausparkasse in einen riestergeförderten Bausparvertrag übertragen lassen. Geht ggf. schneller.

Bezüglich der Entnahme wende dich bitte an deinen Berater in der Sparkasse vor Ort. Das sind ein paar Klicks und 1 - 2 Formulare und dann geht alles seinen Weg. Auch wenn Kollege "Underfrange" davon abrät, da Bank- und Sparkassenmitarbeiter ja keine Ahnung haben...

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Um es mal zusammen zu fassen...

100.000,00 Euro Bausparsumme, nur um dort 40,00 Euro vL zu sparen, ist in der Tat etwas hoch gegriffen. "Das sich kleine Summen nicht lohnen" ist nicht die falscheste Aussage. Als Sparprodukt ist der Bausparvertrag derzeit auch in den meisten Fällen nicht zu gebrauchen. Daher nutzt man ihn zur Zinssicherung für zukünftige Bau- / Kauf-Projekte im Bereich des Eigenheims.

Für deine vL würde ich dir in deiner Situation, wie es bereits @NasiGoreng gesagt hat, einen FondsSparplan ans Herz legen. 

Und um abschließend noch einmal auf das u.g. Statement "Vergiss den Quatsch, den dir irgendwelche Finanzvertriebe oder Banken vorgeschlagen haben." zurückzukommen... 

VERGISS DIESEN QUATSCH von @NasiGoreng :-)

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Kündigungsgebühren in Höhe von 150,00 Euro für LBS-Bausparverträge kenne ich in der Form nicht. Die insgesamt 500,00 Euro sind die Abschlussgebühr der Verträge. Das hattest du ja schon korrekt erwähnt.

Was natürlich bei WohnRIESTER-Verträgen bei einer schädlichen Auszahlung zum tragen kommt ist die Rückforderung der zugeteilten Zulagen durch die Zulagenstelle. Wie viel das in eurem konkreten Fall ist kann dir natürlich niemand sagen außer die LBS, da wir nicht wissen wie viele Zulagen ihr bekommen habt bisher (Kinder? Vorjahresbrutto? Wie lange lieg der Vertrag? usw.). Dabei sollte ein Blick in den Jahreskontoauszug des Vertrages helfen, welcher jedoch erst Anfang 2018 kommt. Ansonsten mal den Außendienstler der LBS ansprechen oder den Berater der Sparkasse, je nachdem wo abgeschlossen. Die können jederzeit in die Umsätze des Vertrages reinschauen und sehen wofür was abgezogen wurde.

Außerdem ist zu bedenken, dass ggf. eine Steuerrückforderung auf euch zukommt, falls ihr die 80,00 Euro pro Monat in eurer Steuererklärung geltend gemacht habt.

Grüße

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Alles über den Dispositionskredit hinaus ist eine "geduldete Überziehung" und liegt jedes Mal (und bei jede Buchung) im Ermessen des Kreditinstituts. Manche Kreditinstitute bearbeiten diese geduldeten Überziehungen manuell, dass heißt ein Sachbearbeiter schaut sich die Buchung an und entscheidet dann JA (wird freigegeben / gebucht) oder NEIN (wird zurückgegeben / storniert / gelöscht). Sollte sich eine Überziehung abzeichnen rate ich dir VORHER mit deinem Kreditinstitut in Kontakt zu treten und das weitere Vorgehen abzustimmen.

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Auf den Kreditkarten der Sparkassen-Finanzgruppe steht im Antrag immer "Abrechnungsstichtag ist der XX Werktag im Monat". An diesem Tag wird der in Anspruch genommene Saldo der Karte abgerechnet, also "auf null gesetzt". Die Belastung dieser Summe von deinem (Verrechnungs-)Girokonto erfolgt erfahrungsgemäß immer ca. am folgenden Montag darauf. Mal gehts etwas schneller, mal dauert es etwas länger.

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Sprich die entsprechende Sparkasse bitte an und äußere den Wunsch, dass du einen Online-Banking-Teilnehmervertrag möchtest in den die drei Sparbücher eingepflegt werden. Dies ist bei den Sparkassen, die alle an die Finanzinformatik angeschlossen sind und mit dem selben Basissystem arbeiten, ohne Probleme möglich. Ob dafür Kosten auf dich zukommen ist natürlich dem PuLV der entsprechenden Sparkasse zu entnehmen. Ansonsten sollte der zuständige Berater auch bestimmt gewillt sein dir 1 oder 2 mal im Jahr eine kurze Übersicht zukommen zu lassen. Den regelmäßigen Anspruch auf den Stand der Pläne hast du und zwar mit den drei Werturkunden (die Sparbücher) die deine Eltern dir hinterlassen haben. Die Rechtsnatur einer solchen Urkunde ist es nunmal, das die eingedruckte Zahl einen Wert verbrieft und dafür geht man eben zur Sparkasse und lässt sie nachtragen. Natürlich verstehe ich das 450 km dafür etwas überdimensioniert sind und deshalb empfehle ich das Online-Banking.

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Prüfe bitte einmal genau deinen Kreditvertrag bzw. das Finanzierungsgerüst an sich. Für mich klingt das so, als wäre der Bausparvertrag im Rahmen eines TBV-Modelles abgeschlossen worden. Entweder tilgst du das Darlehen bei deiner Bank garnicht und die Tilgung fließt in den Bausparvertrag um diesen zum Festzinsauslauf zuteilungsreif zu bekommen und dann löst die Bausparkasse das Darlehen bei der Bank ab. Oder du tilgst das Darlehen bei der Bank mit einem geringen Tilgungssatz und der Bausparvertrag löst dann den Restbetrag zum Zinsauslauf ab. In beiden Fällen ist es natürlich richtig, dass du den Bausparvertrag als weitere Sicherheit an die Bank abgetreten hast und i.d.R. verpflichtest du dich auch die Regelsparrate zu zahlen. Wenn er bereits jetzt in die Zuteilung kommt dann würde ich mal mit der Bank sprechen ob eine weitere Bespannung notwendig ist. Im Rahmen des o.g. Finanzierungsmodelles kann es aber sinnvoll sein, da du dann in 2021 weniger Darlehen zurückzuzahlen hast.

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Hilfreiche Informationen könntest du beispielsweise aus dem Grundbuch erhalten. Weiterhin könnte dir das zuständige Bauamt weiterhelfen oder vielleicht die ortsansässige Hausbank deiner Oma, welche vielleicht mal etwas mit dem Grundstück bzgl. einer Finanzierung zu tun hatte.

Ansonsten ist halt die Frage WAS du mit dem Grundstück anstellen möchtest. Bzgl. eines Hausbaus kannst du mal nach einem Bauträger oder einem Architekten googeln und einen Termin zur Beratung vereinbaren.

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Die Prämie wird, genauso wie auch die Riester-Zulage, nicht von der Bausparkasse, sondern vom entsprechenden Gesetzgeber gewährt. Grundsätzlich wird die Prämie erst einmal angefordert (durch dich über die Bausparkasse) und dann dem Sparkonto gutgeschrieben. Erst später (und auch teilweise "viel" später) prüft das Finanzamt dann ob du überhaupt berechtigt warst diese Prämie zu erhalten. Bei der Wohnungsbauprämie also ob du innerhalb der festgeschriebenen Einkommensgrenzen lagst. Warum "nur die Hälfte" klingt für mich einfach danach, dass du in einem Jahr Prämienberechtigt warst, im anderen dann aber nicht. Einkommenssteigerung? 

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In der Sparphase nur, wenn du mit den Zinserträgen über deinen Sparerpauschbetrag kommst. Und das sollte relativ unwahrscheinlich sein derzeit. Alternativ natürlich wenn du einen Wohnriester-Bausparvertrag hast. Den solltest du definitiv angeben.

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