freiwillige Zahlungen meiner Eltern beim Wohngeldantrag angeben?

2 Antworten

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Nein, brauchst Du nicht und darfst Du nciht.

Schließlich könnten Deine Eltern sozusagen von heute auf morgen die Zahlungen einstellen.

Das sind ja nur Schenkungen.

Anders wäre es nur, wenn die z. B. ein Vermögen für Dich angelegt hätten, dessen Erträge Dir vertraglich zugesichert wären.


Superman13 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 14:42

Entschuldige bitte das späte Dankeschön - ich hatte mein Passwort vergessen und kam erstmal nicht mehr rein hier ... ;-)

So wie Du sehe ich das auch. Es sind freiwillige Schenkungen. Danke nochmal :-)

Eine Frage des Wohngeldantrages lautet unter anderem: Erhalten Sie oder eine zum Haushalt rechnende Person private oder öffentliche Zuschüsse zur Bezahlung der Miete ( z. B. von Verwandten)

So, nun ist die Frage, wozu Du den Zuschuss deiner Eltern verwendest?

Die Antwort kann ich Dir leider nicht abnehmen ;-))))


Superman13 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 14:43

Nein, zur Bezahlung der Miete verwende ich diese Mittel nicht, wie in der Fragestellung schon beschrieben. Das Geld kommt meinem Sohn (Kleidung, Spielzeug, Ausstattung Kinderzimmer, usw.) zu. Danke für Deine Antwort!