freiwillige Zahlungen meiner Eltern beim Wohngeldantrag angeben?
Hallo,
folgende Situation: ich bin 38, beziehe volle Erwerbsminderungsrente und möchte Wohngeld beantragen. Ich habe einen Sohn, für den ich auch Unterhalt zahle. Damit es meinem Sohn nicht nur bei seiner Mutter, sondern auch bei mir gut geht und alles hat, was er braucht, unterstützen mich meine Eltern mit einer monatlichen Zahlung.
Daher meine Frage: muss ich unter Punkt 17: Angaben zum Einkommen diese Zahlungen meiner Eltern mit angeben? Es handelt sich ja um freiwillige Leistungen meiner Eltern zum Wohle meines Sohnes und damit handelt es sich ja auch nicht um eine verpflichtende Zahlung wie es beim Unterhalt der Fall wäre. Aus dem Alter bin ich ja nun auch schon längst raus und der Betrag meiner Eltern macht ca. 20% meines Gesamteinkommens aus. Gehe ich damit richtig in der Annahme, dass die Zahlungen meiner Eltern keine Unterhaltszahlungen sind und ich sie daher auch nicht angeben brauche?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
LG Phil
2 Antworten
Nein, brauchst Du nicht und darfst Du nciht.
Schließlich könnten Deine Eltern sozusagen von heute auf morgen die Zahlungen einstellen.
Das sind ja nur Schenkungen.
Anders wäre es nur, wenn die z. B. ein Vermögen für Dich angelegt hätten, dessen Erträge Dir vertraglich zugesichert wären.
Entschuldige bitte das späte Dankeschön - ich hatte mein Passwort vergessen und kam erstmal nicht mehr rein hier ... ;-)
So wie Du sehe ich das auch. Es sind freiwillige Schenkungen. Danke nochmal :-)
Eine Frage des Wohngeldantrages lautet unter anderem: Erhalten Sie oder eine zum Haushalt rechnende Person private oder öffentliche Zuschüsse zur Bezahlung der Miete ( z. B. von Verwandten)
So, nun ist die Frage, wozu Du den Zuschuss deiner Eltern verwendest?
Die Antwort kann ich Dir leider nicht abnehmen ;-))))
Nein, zur Bezahlung der Miete verwende ich diese Mittel nicht, wie in der Fragestellung schon beschrieben. Das Geld kommt meinem Sohn (Kleidung, Spielzeug, Ausstattung Kinderzimmer, usw.) zu. Danke für Deine Antwort!