Wohngeld und Ferienjob...? Was muss ich angeben?
Hallo
Meine Frage ist...Mein Sohn hat im Sommer einen Ferienjob angenommen und im Juni und Juli etwas dazu verdient. Jetzt wurde ich von der Wohngeldstelle überprüft und das kam raus. Ich hatte es einfach vergessen anzugeben, da ich der Meinung bin, dass es eine Freigrenze gibt. Also das mein Sohn sich etwas dazu verdienen darf. Jetzt weiß ich aber nicht, wie das berechnet wird. Ist das monatlich oder jährlich? Sie haben die Zahlung des Wohngeldes erstmal eingestellt, bis alles geprüft wurde. Kann mir jemand helfen, was meine Rechte angeht? Hätte ich das angeben müssen?
1 Antwort
Hallo,
Änderungen( z.B auch Ferienjob des Kindes ) beim Wohngeld müssen nur dann mitgeteilt werden, wenn sie länger als 2 Monate andauern bzw. sich das gesamte Familieneinkommen dadurch um mehr als 15 % erhöhen würde. Das Wohngeld könnte sich(liegt es darüber) im günstigsten Fall lediglich verringern, bei sehr hohen Zuverdienst vorübergehend auch ganz entfallen.