Wohngeld und Ferienjob...? Was muss ich angeben?

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Hallo,

Änderungen( z.B auch Ferienjob des Kindes ) beim Wohngeld müssen nur dann mitgeteilt werden, wenn sie länger als 2 Monate andauern bzw. sich das gesamte Familieneinkommen dadurch um mehr als 15 % erhöhen würde. Das Wohngeld könnte sich(liegt es darüber) im günstigsten Fall lediglich verringern, bei sehr hohen Zuverdienst vorübergehend auch ganz entfallen.