Freelancer ohne Wohnsitz in Deutschland
Hallo zusammen,
ich werde in 2 Monaten mein Studium abschließen und plane einen Monat später ab Oktober mit meinen Freund ins Ausland (vermutlich Asien, keine EU-Ausland) zu gehen. Er ist Tauchlehrer und gerade auf der Suche nach einer Stelle, deshalb wissen wir noch nicht wo es hin geht (Aufenthaltsdauer: 6 Monate - 2 Jahre, Dauer noch nicht sicher..)
Ich arbeite momentan in einer Werbeagentur, welche mir bereits einen Job als Freelancer angeboten hat. Diesem Job würde ich gerne aus dem Ausland nachkommen, da ich aber nicht weiter die Krankenversicherung in Deutschland zahlen möchte, sonder mich nur privat absichern möchte (wird sonst zu teuer) plane ich meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da man sonst nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten kann.
Wie nun rechne ich jedoch meine Arbeit als Freelancer ab? Da ich 2014 länger als 6 Monate in Deutschland war bin ich 2014 natürlich noch voll steuerpflichtig hier. Umsatzsteuer habe ich nicht vor auszuweisen, da ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen möchte (Ich rechne lediglich mit Kleinaufträgen von ca. 800 € monatlich). Nun das Problem: Ich muss auf meinen Rechnungen ja untere anderem Steuernummer und meine Anschrift schreiben, ohne Wonsitz besitze ich jedoch keine Anschrift? Und darf ich die Steuernummer überhaupt noch verwenden in 2015, da diese ja einem Finanzamt meines Wohnsitzes zugeordnet ist (wäre dann die Verwendung der Steueridentifikationsummer besser?)
Eine weitere Frage ist ob es überhaupt möglich ist als Freelancer für nur einen Auftraggeber zu arbeiten, zumindest zu Beginn... Stichwort: Scheinselbstständigkeit!
Und jetzt wirds noch komplizierter:
Zu diesem Job als Freelancer kommt noch das ich letzten Monat und nächsten Monate auf einer Messer gearbeitet habe / bzw. arbeiten werde und etwas Geld für das Ausland zu sparen (zusammen nur 900€). Ich habe/hatte aber nur diese zwei Jobs dieser Art, und plane dies auch nicht zu wiederholen. Kann ich diese auch unter meiner Freelancer-Tätigkeit laufen lassen, obwohl diese vom Tätigkeitsfeld nicht dazu gehören (Freelancer: Grafikdesigner, Messe: Kundenberatung).
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Denn ich möchte weder den Deutschen Staat bescheißen noch meinen Auftraggeber rechtlich Probleme bereiten.
Beste Grüße
1 Antwort
Also trenne erstmal 2014 von 2015.
In 2014:
Wohnsitz in "D" also unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.
Umsatzsteuer = Kleinunternehmer
Messeeinsatz gehört zum Gewerbe, also eigenltich kein Problem das auch so abzurechnen. Was für eine Tätigkeit überhaupt als Freelancer. Das geht ja von Kamerafrau bis Privatdetektiv.
OK, irgendwann im Oktober abmelden, um die Krankenversicherung zu sparen.
Steuererklärung muss aber ggf. in "D" abgegeben werden. Die Einkünfte aus den letzten 3 Monaten könnten hier steuerpflichtig sein, oder dem Progressiosnvorbehalt unterliegen.
2015:
Kein Wohnsitz hier, also beschränkte Steuerpflicht, wenn es hier Einkünfte gibt.
Wohnsitz in einem Drittland.
Wir wissen nicht die Leistungen, die Du erbringst, wir wissen nicht aus welchem Land, wir kennen nicht Deinen Auftraggeber.
Wie sollen wir Dir sagen, was mit der Steuer ist?
Ziemlich sicher ist, keine Steuer in Deutschland, aber was ist schon sicher?
Noch ist sie ja noch hier.
Ein Problem könne es geben, wenn Sie ab Okt. Nov. Leistungen abrechnet, für die Reverse Charge gilt.
Was aber eine interessante Frage zur KU-Schaft aufwirft. Da sie ohne inländische Ansässigkeit kein KU sein kann, ist die Frage, ob sie dann bis September überhaupt KU ist.
Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert, muss den Wohnsitz nicht abmelden um die Beiträge nicht zu zahlen, d.h. ich bleibe gemeldet.
Das Finanzamt sagt ich soll den Fragebogen zum Freiberufler ausfüllen und mich damit anmelden. Auf den Job als Freiberuflicher Grafikdesigner kann ich dann auch die zwei Messejobs als "einmalige Tätigkeiten" laufen lassen und einfach bei der Abgabe der Steuererklärung mitangeben. Das Ausland brauche ich nicht zu beachten, insofern ich in Deutschland gemeldet bleibe.
Ich hoffe das passt dann alles so :)
Für die Werbeagentur arbeite als Grafikdesigner :) Also ein als Freiberuflich geltender Job.
Bezüglich der Messejobs: Muss ich wegen den 2 Jobs tatsächlich ein Gewerbe anmelden, ich habe mal wo gelesen das man als Privatperson Rechnungen ausstellen kann, ohne eine Gewerbe angemeldet zu haben, man dies aber nur in der Steuererklärungen angeben muss.
2015: Mein Arbeitgeber kennt mich ja weil ich bei ihm als Werksstudent gearbeitet habe und er würde mich gern weiter beschäftigen, da ich aber im Ausland bin kann dies nur Auftragbezogen ausfallen, da ich und er nicht wissen wir es zeitlich passt bzw. wieviel arbeit er für mich hat.
Danke schonmal für die erste Antwort!
Natürlich musst Du für die Messejobs kein Gewerbe anmelden. Rechnungen kannst Du schreiben. Du bist ja schon Unternehmerin, wenn auch Kleinunternehmerin.
Für Deine Grafikleistungen kann ich nur auf § 3a, Abs. 2 UStG Hinweisen, dass Ort der Leistung, dort ist, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, also Deutschland. Und die Steuer muss der Leistungsempfänger abführen (und kann sie wieder als Vorsteuer abziehen), gem. § 13 b UStG. Reverse Charge.
Also berechnest Du an ihn netto, ohne Steuer.
FRag mich bitte nicht, wie es in Deinem dann Wohnsitzland ist, dass hast Du nicht verraten.
Nein. Bitte Voraussetzungen prüfen. Der Unternehmer muss ein im Inland ansässiger Unternehmer sein.