Abgeltungssteuer bei Umzug ins Ausland?
Folgender Fall: Was passiert wenn ich mit Wohnsitz in Deutschland ein Depot bei einer ausländischen Bank habe, die keine Abgeltungssteuer berechnet und ich ins Ausland umziehe und dort meinen Gewinn realisiere? Also normalerweise müsste ich alles selber in der Steuererklärung angeben und die Abgeltungssteuer in Deutschland zahlen. Aber wenn der Wohnsitz nicht mehr in Deutschland ist kann der Staat noch Forderungen stellen für die Zeit die ich in Deutschland gewohnt habe?
1 Antwort
Solange Du einen Wohnsitz in Deutschland hast, bist #du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Erst in einem Jahr, in dem Du ausschließlich einen Wohnsitz im Ausland hast, bist Du nur dort steuerpflichtig. In Deutschland dann nur noch beschränkt steuerpflichtig mit dem Einkommen in Deutschland.
Wenn Du also 2017 den Wohnsitz in "D" aufgibst, sind die Kapitaleinkünfte ab 2018 hier nicht mehr steuerrelevant.
Alle Kapitaleinkünfte die bis einschließlich 2017 gutgeschrieben werden, sind hier steuerlich relevant.
Ggf. sind noch DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zu beachten.
Der Punkt ist wie wird das aufgeteilt wenn die Gewinne erst im Ausland realisiert werden, der Buchgewinn aber schon zum Teil in Deutschland entstand?