Freelancer Nebenjob, ein Arbeitgeber EU Ausland - wie versteuern?

1 Antwort

Also ich vermute mal, dass der "Arbeitgeber" in Wirklichkeit ein Auftraggeber ist und es hier nur um die Betrachtung dieser Einnahmen und Einkünfte geht.

Umsatzsteuer
Aller Wahrscheinlichkeit ist der Ort der Leistung  Bulgarien und damit nicht in Deutschland steuerbar. Sofern Bulgarien eine Regelung hat, die der deutschen gleichkommt (Reverse Charge), ist die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuerausweis richtig.

Hier eine Kleinunternehmerschaft zu pflegen wäre rausgeschmissenes Geld, da einerseits keine Umsatzsteuer entsteht, andererseits die Vorsteuer unter denüblichen Voraussetzungen aus den Vorleistungen abgezogen werden kann, so dass es immer zu Erstattungen kommt.

Für welche Fälle der Ort der Leistung nach Deutschland verlegt wird, muss man anhand der konkreten Leistung im § 3a UStG prüfen.

Gewerbesteuer
Sofern es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, unterliegt der Gewerbeertrag in Deutschland der Gewerbesteuer.

Einkommensteuer
In Bulgarien existiert ja keine Betriebsstätte und auch keine feste Einrichtung. Damit haben wir hier keinen DBA-Fall. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterliegen also in Deutschland, nicht aber in Bulgarien der Einkommensteuer.