Freelancer Nebenjob, ein Arbeitgeber EU Ausland - wie versteuern?
Kann mir jemand helfen, ein Freund arbeitet neben seinem Job und Selbständigkeit noch als Freelancer auf Rechnung/Stundenbasis von Zuhause aus für eine online Marketing Agentur mit Sitz in Bulgarien also der EU.
Jetzt von Adsense her weiss er z.B. das diese Einnahmen nicht versteuert werden, da das in Irland irgendwie abgewickelt wird oder sowas.
Wie muss er die Einnahmen bei der Steuererklärung und Umsatzsteuererklärung versteuern?
Er ist kein Kleinunternehmer, macht aber auch keine Vorsteuer Anmeldung monatlich sondern am Jahresende Steuererklärung und Umsatzsteuer Jahreserklärung.
Auf der Rechnung hatte demnach auch keine Umsatzsteuer ausgegeben.
1 Antwort
Also ich vermute mal, dass der "Arbeitgeber" in Wirklichkeit ein Auftraggeber ist und es hier nur um die Betrachtung dieser Einnahmen und Einkünfte geht.
Umsatzsteuer
Aller Wahrscheinlichkeit ist der Ort der Leistung Bulgarien und damit nicht in Deutschland steuerbar. Sofern Bulgarien eine Regelung hat, die der deutschen gleichkommt (Reverse Charge), ist die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuerausweis richtig.
Hier eine Kleinunternehmerschaft zu pflegen wäre rausgeschmissenes Geld, da einerseits keine Umsatzsteuer entsteht, andererseits die Vorsteuer unter denüblichen Voraussetzungen aus den Vorleistungen abgezogen werden kann, so dass es immer zu Erstattungen kommt.
Für welche Fälle der Ort der Leistung nach Deutschland verlegt wird, muss man anhand der konkreten Leistung im § 3a UStG prüfen.
Gewerbesteuer
Sofern es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, unterliegt der Gewerbeertrag in Deutschland der Gewerbesteuer.
Einkommensteuer
In Bulgarien existiert ja keine Betriebsstätte und auch keine feste Einrichtung. Damit haben wir hier keinen DBA-Fall. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterliegen also in Deutschland, nicht aber in Bulgarien der Einkommensteuer.