Freelancer - Fiverr als Haupteinnahmequelle bei Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

Ich wüsste jetzt nicht, was dagegen sprechen sollte, denn sie verlässt ja dafür kein soziales Sicherungssystem. Die Alternative wäre ja nur ALG-II.

Bei der KV fällt an der Mindestbeitrag von ca. 200,-€. Wenn sie höhere Einkünfte hat, ca. 18,5% auf den Gewinn.

Wenn sie nur 1.000,-€ Einkünfte hat und davon 200,-€ KV-Beiträge bezahlt, bleiben ihr also nur 800,-€ für Miete und Essen. Das wäre wohl unter Hartz-IV-Niveau. Einkommensteuer würde dann aber nicht anfallen.

Hat sie denn Vermögen, mit dem sie die Anlaufphase überbrücken könnte? Und wegen dem sie kein ALG-II beantragen könnte? Ansonsten wäre die Beantragung von AlG-II natürlich sicherer, und dann die Einkünfte gegenzurechnen.

Mit Existenzgründerzuschüssen kenne ich mich nicht aus, dazu sollte sie sich noch informieren.

Auf Dauer reichen auch 1.500,-€ für Selbständige nicht aus.

Die avisierte Tätigkeit hast Du auch nicht genannt. Es werden evtl. noch Beträge für IHK, Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflicht, (bei Lehrern/Dozenten auch RV) oder weitere sinnvolle Versicherungen fällig. Mal ganz abgesehen von der Altersvorsorge.

Wie sollen wir nach den Angaben einen vernünftigen Rat geben.

Es wäre somit ihre Hauptbeschäftigung.

Welche Beschäftigung hätte sie daneben noch?

Nun wird mit dem Gedanken gespielt, dass sie über Fiverr ihre Dienstleistungen verkauft (kein Künstler). 

Welche Art Dienstleistung? Überwiegend Privatkunden, oder Selbständige Unternehmer?

Über die Grenze für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sollte sie ja nicht kommen.

Wie spannend, die sind extrem Unterschiedlich. Gewerbesteuer Jahresgewinn 24.500,- und wenn bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmergrenze gemeint ist, so wären das 22.000,- pro Jahr/ 1.833,33 pro Monat. Für Juli bis Dezember also 11.000,- Euro.

Krankenkasse, da muss sie sich bei denen melden und den Beitrag für freiwillig versicherte zahlen. Für Existenzgründer haben die meist geringere Beiträge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anonyms60b 
Beitragsersteller
 20.06.2021, 20:48

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Keine andere Beschäftigung.

Überwiegend Privatkunden.

Umsatz/Gewinn werden kein großer Unterschied sein (quasi nichts abzusetzen) --> von beiden Steuerarten also befreit.

Wie hoch werden die Beiträge da schätzungs- /erfahrungsweise liegen?

wfwbinder  20.06.2021, 22:29
@anonyms60b
Umsatz/Gewinn werden kein großer Unterschied sein (quasi nichts abzusetzen)

Super, eine Tätigkeit die man machen kann ohne Telefon, ohne Internet, ohne Computer, ohne Bürobedarf, ohne mal irgendwo hin zu müssen. Absolut genial.

mit 250,- bis 300,- Euro sollte man rechnen.

anonyms60b 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 15:48
@wfwbinder

Verstehe. Also ist man in dem Fall mit einer Gewebeanmeldung (Kleitunternehmerregelung) und Anmeldung Krankenkasse auf der sicheren Seite und mehr ist neben EÜR bei der Steuer nicht zu tun?

wfwbinder  21.06.2021, 16:45
@anonyms60b

ja. wobei "Anmeldung bei der Krankenkasse" nicht ganz stimmt, denn Du bist ja Mitglied, Du musst mit denen nur über die Beiträge sprechen.