seid 01.12.12 in eine Transfergesellschaft mit kurzarbeit 0 und jetz schwanger!
Hallo ich bin seid 01.12.12 in eine Transfergesellschaft gekommen der Firma Teutloff. Da meine alte Firma in die Insolvenz ging u die hälfte der Belegschaft entlassen haben. In der Transfergesells. bekomme ich Kurzarbeitergeld 0 also noch nicht mal 1000€ ausgezahlt. Seid dem 02.01.13 weis ich das ich Schwanger bin. Wie läuft as weiter ab?? ich bekähme dann ja im Elterngeld viel weniger ist das so rechtens?? oder muss die Transfergesells. mir meinen vollen Lohn auszahlen??
Über eine Hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke
1 Antwort
Während der Transfergesellschaft erhalten Sie Lohnersatzleistungen (Transferkurzarbeitergeld), weil Ihre Arbeit ausgefallen ist. Alle Leistungen aus dem SGB (also auch das Elterngeld) orientieren sich an dem Gehalt, was Sie bekommen hätten, wenn Ihre Arbeit nicht ausgefallen wäre, also auf Basis dessen, was in Ihrem Dreiseitigen Vertrag als Berechnungsbasis für Ihr Entgelt in der Transfergesellschaft steht (vorheriges Bruttogehalt). Dies bezieht sich ebenfalls auf die Zeit des Mutterschutzes. Diese Auskunft sollte Ihnen aber auch die Transfergesellschaft (vorausgesetzt, es ist ein seriöser Träger) geben können.