Du musst zahlen. Die Buchung hängt nicht davon ab, dass du die Wohnung benützt oder ein Grund bei dir liegt, so entschuldbar er sein mag. Die ersparten Aufwendungen sind auf Vermieterseite abzuziehen, bei einer Ferienwohnung ist ein Abchlag von 10 % angemessen und zutreffend.
Ein Haftungsverzicht ist nicht anzunehmen, weil für dich eine Haftpflichtversicherung besteht. Allenfalls verzichtet der Geschädigte auf Ansprüche gegen dich, nicht aber gegen deine Haftpflichtversicherung. Die Haftung ist daher gegenüber dem Mitfahrer nicht ausgeschlossen.
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