Den Eltern Vollmacht vor oder nach Volljährigkeit geben lassen?

3 Antworten

ich finde die fragestellung echt fragwürdig. sobal sie 18 wird hast du kein recht auf eine vollmacht sofern sie dir diese aus freien stücken erteilt. andernfalls machst du dich wegen nötigung strafbar.

Sobald Deine Tochter 18 ist, ist es die Entscheidung Deiner Tochter, ob sie Dir überhaupt eine Vollmacht geben will. Du kannst nicht einfach sagen, daß Du eine Vollmacht möchtest. Ich finde es auch nicht o.k. ihr gegenüber, daß Du die Vollmacht vorher unterschreiben lassen willst und nach ihrem 18. Geburtstag einschicken willst. Aber sie kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.

wenn die Tochter noch nicht volljährig ist, ist eine Vollmacht immer gegeben.

Wird sie volljährig, ist es eher die Frage, ob sie diese Vollmacht erteilt.


Wie wäre es mit dem Ansatz: selbst ein Konto eröffnen (nur für ihre Belange) und ihr die Vollmacht drauf geben?