Falschen Namen im Internet eingegeben?
Ich habe etwas bestellt habe den Vornamen vertauscht die Ware kam an ich habe auch die ersten Raten bezahlt dann ging es nicht mehr jetzt bin ich morgen beim Gerichtsvollzieher vermögensauskunft soll ich ihm das erklären oder nicht auf den Briefen ist ein anderer Name wie auf meinem Ausweis
4 Antworten
Das Angeben eines falschen Namens ist jedenfalls dann kein Problem, wenn die Rechnung sofort bezahlt wird und deshalb für den Vertragspartner egal ist, wie man heißt.
Wenn aber die Rechnung nicht bezahlt wird, dann könnte man das Falschangeben als Betrug ansehen. Man kann sich damit also strafbar machen. Jedenfalls wenn man deshalb einen falschen Namen angegeben hat, um die Rechnung nicht zahlen zu müssen.
Du kommst dadurch aus der Sache heraus, indem Du dem Gerichtsvollzieher sagst, dass versehentlich ein falscher Name angegeben wurde. Dass aber Du gemeint bist. Deshalb soll der Gerichtsvollzieher den Namen "berichtigen". Unter Umständen kann der das machen. Indem Du dazu stehst, dass Du gemeint bist, ist es schwer möglich, Dir einen Betrugsvorsatz nachzuweisen. "Denn Du hast ja nicht einen falschen Namen angegeben, weil Du die Rechnung nicht zahlen wolltest, sondern aus Versehen." Du stehst dazu, dass Du gemeint bist. Damit besteht keine Gefahr für eine Strafbarkeit. (Und Knast sowieso nicht, denn dafür gäbs nur ne Geldstrafe.)
Einen Offenbarungseid (Vermögensauskunft) muss man ziemlich schnell machen, wenn man nicht sofort an den Gerichtsvollzieher zahlen kann. Das bedeutet aber nicht, dass man ein Insolvenzverfahren startet. Das lohnt sich erst, wenn klar ist, dass man die laufenden Schulden in den nächsten Jahren nicht mehr zahlen kann.
Es wird dann sicher als Betrug ausgelegt, wenn du selbst keinen Kredit bekommen hättest, da dann die Schufa abfrage fehlgeschlagen wäre.
Aber auch dann dranhalten und das irgendwie tilgen. Eine Privatinsolvenz greift bei Schulden im Zusammenhang mit Straftaten nicht!
Deine Schulden musst du dennoch begleichen. Wenn durch der Falschangabe des Namens ein zusätzlicher Schaden entstanden ist, musst du auch diesen bezahlen und eine eventuelle Strafanzeige dulden.
Auf jeden Fall, sonst kommt noch ne Anzeige wegen Betrug dazu.
Wie kann man bitte versehentlich seinen eigenen Vornamen falsch angeben bzw. vertauschen?
Unglaubwürdig, was will man da erklären? Und vor allem WIE!
Ich pers. würde dich anzeigen.
Könnt ihm deswegen die Insolvenz um die Phren fliegen?