Ist es rechtmäßig, dass ein Vermieter das Zusammenwohnen mit Partner/in unbedingt als Untervermietung betrachtet?
Hallo Finanzfrage-Team,
ich wohne in einer Mietwohnung der Wohnungsbaugesellschaft Gewofag in München. Neulich haben Meine Freundin und ich uns fürs Zusammenwohnen entschieden. Dabei möchte ich weiterhin als Hauptmieter bleiben und meine Freundin als Mitbewohnerin anmelden. An der Stelle ist es wichtig zu wissen, dass ich alle Kosten und die gesamte Verantwortung über meine Mietwohnung tragen werde und kein Untermietverhältnis mit meiner Freundin bestehen wird. Als ich mit der Gewofag Kontakt aufgenommen habe, haben sie mir mitgeteilt, die Genehmigung nur in Form einer Untervermietung erteilen zu können. Dabei verlangen sie, dass ich jeden Monat einen Untermietzuschlag in Höhe von 15€ zusätzlich zu meiner Miete zahle. Unter diesen Umständen frage ich mich, ob Gewofags Forderung wirklich rechtmäßig ist, obwohl es sich in unserem Fall definitiv um keine Untervermietung handelt.
Ich würde mich darauf sehr freuen, wenn Ihr Eure Meinung zu dieser Situation mit uns teilen würdet.
Schöne Grüße aus München
David
3 Antworten
klar. du stehst alleine im mietvertrag drin, das wollen die so behalten und verträge sind einzuhalten. sie müssen deine freundin nicht als neue hauptmieterin aufnehmen.
die 15 euro sind absolut legitim, da die nebenkosten entsprechend der personen steigen werden. einfaches beispiel: zwei personen verursachen mehr müll als eine, zwei personen gehen doppelt so oft auf toilette, zwei personen duschen doppelt so häufig, ausser, man duscht ausschließlich zusammen. es ist nur fair, dass deine freundin so auch an den gebäudekosten beteiligt wird
Dein Vermieter ist verpflichtet dem Einzug deiner Partnerin zuzustimmen. Dass man dies nur in Form einer Untervermietung tun könnte ist Blödsinn.
Darauf würde ich den Vermieter aufmerksam machen. Wenn er dann nicht nachgibt bleibt dir nur zu klagen.
Das sind interne Regel es ist wohl OK.