Fälligkeit der Grunderwerbsteuer - mit Eintragung im Grundbuch?
Ich habe vom Notar keine Rückmeldung mehr über eine Grundbucheintragung erhalten. Daher fordere ich jetzt selbst einen Grundbuchauszug an. Denn im Mai vergangenen Jahres erwarb ich ein Grundstück von jemand, dem ich heute nicht mehr über dem Weg traue. Ihm habe ich den Kaufpreis auch schon längst in bar übergeben. Heute aber tritt das Finanzamt an mich heran und will von mir Grunderwerbsteuer. Also muss ich doch zwischenzeitlich im Gundbuch eingetragen sein oder ab wann ist diese Steuer fällig?
1 Antwort
Die lange Frist wundert mich sowieso, denn eigentlich ist die zahlung der Grunderwerbsteuer Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch, bzw. die Bestätigung des Notars, dass das Geld für die Grunderwerbsteuer sich in seinem Besitz befindet.
Wurde der Kaufpreis gezahlt, nachdem eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war? Wurde über den amtierenden Notar gezahlt, oder so überwiesen?
Der Ablauf ist normalerweise so:
- Vertrag (notarielle Urkunde)
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung
- DEr Käufer zahlt auf Notaranderkonto.
- DEr Notarbestätigt, dem Grundbuchamt, das alle Unterlagen udn das Geld für die Grunderwerbsteuer auf dem Konto sind.
- Das Finanzamt gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Grundbuchamt.
- DEr Notar kann den Kaufpreis an den Verkäufer auszahlen, weil alle für die Umschriebung erforderliche Dinge vorliegen.
- Er zahlt die Grunderwerbsteuer.
- Die Grundbucheintragung erfolgt irgendwann, weil die Grundbuchämter oft mit der Arbeit nachhängen.
Eine Änderung gibt es, wenn finanziert wird. Dann wird von der Bank an den Notar gezahlt, gegen die Bestätigung, dass alles geregelt ist.