Antwort
@Primus: Danke für deine Antwort! Ich bin ja auch fähig meinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn dies nicht mehr als 25 Stunden pro Woche benötigt. Das ist der srpingende Punkt! Meine Frage war halt, ob die 3-6 Stunden als Durchschnitt gemeint sind oder nicht. Wenn ja, dann liege ich mit den 25 Stunden ja noch darunter und hätte Anspruch auf eine anteilige erwerbsmindernde Rente. Wenn nicht, dann nicht. Dann ist das Arbeitsamt weiterhin für mich zuständig. Das kommt für mich aufs gleiche raus, ich brauche nicht "vorsichtig" sein. Ich möchte nichts frisieren o.ä. um die Ansprüche zu erhalten, ich möchte nur wissen ob ich die Ansprüche in meinem speziellen Fall geltend machen kann oder nicht.