Ersttäter Diebstahl Brief?

Eifelia  17.10.2023, 16:58

"Vor her habe ich den Brief bekommen wegen Vermittlung"

Was meinst Du damit?

Noori666 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 17:48

Ich habe den Brief bel kommen wegen Belehrung und auch ob ich aus meiner Schweigensrecht verbraucht mache oder ich stimme den tat nicht zu sowas…

5 Antworten

"Ich habe den Brief bel kommen wegen Belehrung und auch ob ich aus meiner Schweigensrecht verbraucht mache oder ich stimme den tat nicht zu sowas…"

Dann wurdest Du vom Laden angezeigt, würde ich sagen. Aus der Anzeige kann eine Geldstrafe resultieren - das ist dann die Bestrafung der Straftat "Diebstahl". Dieses Geld bekommt nicht der bestohlene Laden, sondern der Staat - deshalb holt sich der Laden bei Dir die ihm entstandenen Kosten zurück, in Form der Vertragsstrafe und der in diesem Zusammenhang entstandenen Anwaltskosten.

Das sind zwei verschiedene Dinge, die beide darauf beruhen, dass Du gestohlen hast, Du hast Dir das also selbst eingebrockt.

Erst klauen, dann auch noch rumheulen!

Über den Schaden bei den Firmen, wenn Du nicht erwischt wirst, machst Du dir doch auch NULL Gedanken. Ist dir doch auch egal!


Noori666 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 18:39

Erstmal ich habe das nicht gemacht und das war bei SB Kasse!! Deswegen habe ich mich vermittelt und am Ende habe ich für die Sachen bezahlt was 5 € gekostet hatte!

Eifelia  17.10.2023, 18:57
@Noori666

1. "Ich habe mich vermittelt" - diesen Ausdruck gibt es im deutschen nicht, was willst Du damit sagen?

2. Woher soll hier jemand wissen, ob Du was gemacht hast oder nicht und wo das war? Du musst schon alle Informationen hinschreiben, hellsehen kann hier keiner.

Das passiert öfters. Man bekommt erst einen Brief, soll 60 Euro bezahlen, man antwortet nicht und zahlt auch nicht.

Tja, nur wenige Wochen später kommt dann ein nächster Brief, und es fallen dann zusätzliche Inkasso-Kosten an. Mein herzlichstes Mitleid.

Im nächsten Schritt kommen dann oft noch Gerichtskosten dazu.


Noori666 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 18:40

Den Brief habe ich erstmal mal bekommen und mit 112€ ich habe keinen Brief vorher bekommen mit 60€!

Um besagte Forderung = Rechnung ( für "Fangprämie" ) zu erstellen, bedarf es seitens eines Ladenbetreibers sicherlich keines Anwalts.


Eifelia  17.10.2023, 19:37

Aber die Frage ist doch, ob der Ladenbetreiber keinen Anwalt beauftragen DARF, oder nicht? 52 € Anwaltskosten sind auch nicht viel, würde ich sagen?