Erhebliche Schulden durch Mutter die mittlerweile Tod ist!?

4 Antworten

Zuerst die Vergangenheit:

Sowohl bei Neckermann als auch bei Otto habe ich 2 Möglichkeiten um etwas zu bestellen:

  1. schriftlich
  2. Online

Bei 1. brauche ich eine eigenhändige Unterschrift

Bei 2. eröffne ich einen Nutzer-Account, bei dem ich auch die Kontaktdaten wie Name, Adresse und Bankverbindung hinterlegen muss.

Also ist die hier Frage, ob Mutter

  • hier für schriftliche bestellungen Deine Unterschrift gefälscht hat
  • unrechtmässig einen Nutzeraccount auf Deinen Namen angelegt hat
  • einen von Dir selbst angelegten Account genutzt hat

Jetzt die Gegenwart:

Das alles ist aber Vergangenheit, denn durch Ihren Tod bist Du vermutlich (genaue Information geht aus der Frage ja nicht hervor) Erbin geworden und hast damit die Schulden - ob bekannt oder nicht bekannt, das ist dabei irrelevant - geerbt.

Also musst du zahlen.


TamaraB 
Beitragsersteller
 28.07.2018, 20:12

Nein ich habe das Erbe ausgeschlagen...

user2358  29.07.2018, 10:52
@TamaraB

Dann hast Du auch keine Schulden geerbet, welche Mutter gemacht hat. Das ist damit geklärt.

Jetzt geht es ausschliesslich darum, auf welchem Weg die Bestellungen erfolgten, also um gefälschte Unterschriften oder gefälschte Accounts. Dann hast Du das Problem, hier etwas nachzuweisen und Mutter hat Dich praktisch gelinkt

Ist Mutter mit ihrem eigenen Namen bei der Bestellung aufgetreten, egal ob schriftlich oder mit eigenem Account, dann bist Du mit Ausschlagen der Erbschaft auch aus der Sache raus und verweist das Inkassounternehmen an das Nachlassgericht.

Das musst Du jetzt eben klären, und zwar bei den Versandfirmen.

Schreib an das Inkassounternehmen, dass diese Bestellungen nicht von Dir sind und Du die Forderungen daher nicht akzeptierst.

Wenn Du nichts bestellt hast und Deine Mutter das ohne Dein Wissen in Deinem Namen gemacht hat, dann hat sie (leider) betrogen und Du bist dafür nicht verantwortlich. Das Erbe hast Du ja ausgeschlagen, also kann Dir nichts passieren.

Das Inkassounternehmen bzw. Otto/Neckermann müssen ja Bestellunterlagen haben, anhand derer sie Ihre Forderung nachweisen können. Einfach so sagen, wir haben keine Unterlagen, geht nicht. Da könnte ja jeder kommen und beliebig irgendwelche Beträge fordern.

Gleichzeitig würde ich mit den Unterlagen zu einer Verbraucherzentrale in Deiner Nähe gehen und mich dort zusätzlich beraten lassen. Das kostet nur ein paar € und die kennen sich damit aus.

https://www.verbraucherzentrale.de/

Etwas nach unten scrollen, da findest Du die Suchfunktion, wo bei Dir in der Nähe eine ist. Viel Erfolg!

Und warte damit nicht mehr lange, gleich in der nächsten Woche erledigen! Da können Fristen ablaufen, die hoffentlich inzwischen noch nicht abgelaufen sind. Ohne zu meckern: Warten und den Kopf in den Sand stecken, ist immer die schlechteste Lösung. Solche Dinge erledigen sich nie von selbst, sondern können nur schlechter werden, wenn man nichts tut. Im schlechtesten Fall musst Du für dinge bezahlen, die Du eigentlich nicht verantwortlich bist!

Abseits der Schuldfrage muss man zunächst wissen, ob du Erbin geworden bist, Tamara.

Wenn das so ist, hättest du auch ihre Schulden geerbt und müsstest dich auf einer ganz anderen Ebene verteidigen.

Wenn nicht, musst du gerichtsfest darlegen, dass sie deinen Namen oder gar deinen Account missbraucht hat.

Über wieviel Geld reden wir denn?


TamaraB 
Beitragsersteller
 28.07.2018, 20:14

Es sind nur zusammen knapp 2.000 €... ist zwar nicht so viel aber trotzdem nicht von mir...

EnnoWarMal  29.07.2018, 07:56
@TamaraB
Nein ich habe das Erbe ausgeschlagen...

Gut, Tamara, dann hast du immerhin nur ein Problem an der Backe.

Als meine Lebensgefährtin vor etwa einem halben Jahr gestorben ist, habe ich auch allen Verwandten geraten, das Erbe auszuschlagen. Die Dinge, ich ich für sie bestellt habe, musste ich dennoch bezahlen, denn ich hab es auf meinen Namen getan. Aber das ist okay so.

Bei dir ist die Sachlage anders. Du musst nun den Missbrauch nachweisen. Kannst du das?

"Bei Otto und Neckermann selbst bekomme ich keine Auskunft" - das wäre ja noch schöner !!

Wie hast Du diese Auskunften angefordert?

Lass Dir die Bestellungen zeigen. Was ist mit den Unterschriften?


EnnoWarMal  28.07.2018, 08:50
Was ist mit den Unterschriften?

Eine eher naive Frage. Hierzustadt™ bestellt man schon lange nicht mehr per Brief. Hier gibt es Internet.

TamaraB 
Beitragsersteller
 28.07.2018, 20:18

Ich habe es beim Inkasso Unternehmen versucht die geben mir keine Auskunft weil sie angeblich nicht in die daten sehen können... und bei otto und Neckermann selbst wurde gesagt es ist zu lange her die haben die daten ans Inkasso Unternehmen geschickt...

correct  28.07.2018, 21:44
@TamaraB

Das Inkasso ist nicht Dein Ansprechpartner.

Was Otto und Konsorten da behaupten, ist Unsinn.

Es ist jedoch möglich, dass sie ihre Forderungen an das Inkasso verkauft haben (an sie geschickt ist Blödsinn).

Aber auf Dein Hauptproblem solltest Du hier eingehen: Bist Du Erbe?

TamaraB 
Beitragsersteller
 28.07.2018, 22:24
@correct

NEIN! Ich habe das Erbe erfolgreich ausgeschlagen! Bin also keine Erbin ihrer Schulden...

correct  28.07.2018, 22:31
@TamaraB

Ok, dann schreibst Du die angeblichen Gläubiger an (mit Rückschein - nicht telefonieren, nicht mailen oder sonstwas).

Du verlangst Nachweise über ihre angeblichen Forderungen. Du wartest nicht bis irgendwann, sondern machst das sofort. Du verlangst sofortige Bearbeitung (nicht pampig werden).

EnnoWarMal  29.07.2018, 07:59
@correct
Das Inkasso ist nicht Dein Ansprechpartner.

Richtig, die prüfen die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht. Die treiben nur ein.

Mach es so, wie correct vor 10 Stunden schrieb und verschaffe dir einen Überblick über die Forderungen und wie diese zustandekamen.

Und frag hier gern wieder nach - wir sind ja hier die Guten.

TamaraB 
Beitragsersteller
 28.07.2018, 20:17

Ich habe weder Accounts da noch irgendwas unterschrieben...