Otto?
Hallo zusammen.
Ich möchte wissen, ob Otto das Recht hat, selbst Geld von meinem Bankkonto abzuheben, wenn ich plötzlich die monatliche Zahlung nicht überweise?
3 Antworten
Wenn der Otto eine Einzugsermächtigung hat, kann er per Lastschrift Geld von deinem Konto einziehen. Hat er diese nicht, dann kannst du Lastschriften wegen Widerspruch zurückbuchen lassen. Geld abheben kann nur jemand, der eine Kontovollmacht hat.
Wenn du „plötzlich“ deine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllst, kann der Gläubiger natürlich auch plötzlich Vollstreckungsmaßnahmen einleiten…
Jaja, der Otto. Nicht nur "Grosshirn an Kleinhirn", sondern sogar abbuchen. So kennt man ihn gar nicht.
Oder ist es dieses Otto?
Dann solltest du den Sachverhalt hier so schildern, wie er auch passiert ist. Was zum Beispiel von irgendwem anders erfolgt ist, und was er dann nicht gemacht hat und welche Vereinbarungen es gab, und was Otto jetzt nun genau tut, sollte man schon wissen, um was dazu sagen zu können.
Otto kann nur dann Geld von Deinem Konto einziehen, wenn Du ein Lastschriftmandat erteilt hast.
Wenn die Beträge für Deine Rechnung nicht bezahlt werden (wie auch immer und egal von wem), wirst Du allerdings zunächst eine Rechnung von einem Inkasso mit zusätzlichen Kosten erhalten, und später einen gerichtlichen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Dann wird irgendwann Dein Konto gepfändet.
Sobald du dein Bankkonto hinzugefügt hast hast du Otto das Recht gegeben von deinem Konto abzubuchen.
Die Lösung weiß ich daher weil ich gerade bei Otto arbeite
Hallo.
Wenn ich auf meiner Otto-Webseite ein Produkt bestellt habe und ich meinem Bruder jeden Monat Geld gebe und er von seinem Bankkonto bezahlt.Wenn ich ihm beispielsweise kein Geld geben kann, hat er dann das Recht, nicht zu zahlen, oder Otto automatisch? Laden Sie es auf.
Vielen Dank im Voraus.
Danke für die Antwort.
Und wenn die Zahlung immer nicht von meinem Konto, sondern zum Beispiel von meinem Bruder erfolgt ist.