Erbpacht-Wohnung zur Vermierung geeignet ... ?

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Der Makler hat Ihnen "den Vorteil der steuerlichen Geltendmachung der Erbbauszinsen" erläutert. Hat er Ihnen auch eine nachvollziehbare Rentabilitätsberechnung incl. des anfallenden Wohngeldes vorgelegt? Hat er Ihnen darüberhinaus die Besonderheiten erklärt, die sich ergeben können aus einer zu kurzen Restlaufzeit des Erbbaurechts, des Heimfallanspruchs des Grundstückseigentümers, der Erbbauzins-Anpassungs-Klausel, der Zustimmungsbedürftigkeit des Eigentümers bei Belastungen und Veräusserung des Erbbaurechts? Hat er Ihnen die Vereinbarung eines "Ankaufsrechts des Grundstücks" empfohlen und Sie informiert über die Denkmalschutz-Auflagen? Ob der Wert des Grund und Bodens mit 20 % des Verkaufspreises angenommen werden kann, bedarf einer (zumindest überschlägigen) Verkehrswertschätzung, die der Makler kostenlos vornehmen könnte.


jowaku  30.09.2011, 09:03

Der Makler hat Ihnen "den Vorteil der steuerlichen Geltendmachung der Erbbauszinsen" erläutert.

Kann und darf ein Makler das überhaupt (verbindlich)? Ich dachte, das dürfen nur Steuerberater.