Erbpacht-Wohnung zur Vermierung geeignet ... ?
Ich möchte eine kleine vermietete Eigentumswohnung zur Geldanlage erwerben. Das Haus ist denkmalgeschützt renoviert worden, und die Lage lässt auf eine gute Vermietbarkeit schließen.
Allerdings muss Erbpacht gezahlt werden. Der Makler meinte, dies sei eher noch von Vorteil, da ich ja die Wohnung vermieten will und die Erbpacht-Beträge schließlich von der Steuer absetzen könne.
Ich wäre sehr dankbar für Ihre/Eure Feedbacks und Erfahrungsberichte dazu.
Gleicht tatsächlich ein um ca. 20 % niedriger Verkaufspreis als üblich den "Nachteil Erbpacht" aus?
Ich bitte um Nachsicht betreffs vermeintlicher Blauäugigkeit, aber es ist mir sehr ernst und ich bin halt noch am Anfang.
1 Antwort
Der Makler hat Ihnen "den Vorteil der steuerlichen Geltendmachung der Erbbauszinsen" erläutert. Hat er Ihnen auch eine nachvollziehbare Rentabilitätsberechnung incl. des anfallenden Wohngeldes vorgelegt? Hat er Ihnen darüberhinaus die Besonderheiten erklärt, die sich ergeben können aus einer zu kurzen Restlaufzeit des Erbbaurechts, des Heimfallanspruchs des Grundstückseigentümers, der Erbbauzins-Anpassungs-Klausel, der Zustimmungsbedürftigkeit des Eigentümers bei Belastungen und Veräusserung des Erbbaurechts? Hat er Ihnen die Vereinbarung eines "Ankaufsrechts des Grundstücks" empfohlen und Sie informiert über die Denkmalschutz-Auflagen? Ob der Wert des Grund und Bodens mit 20 % des Verkaufspreises angenommen werden kann, bedarf einer (zumindest überschlägigen) Verkehrswertschätzung, die der Makler kostenlos vornehmen könnte.
Der Makler hat Ihnen "den Vorteil der steuerlichen Geltendmachung der Erbbauszinsen" erläutert.
Kann und darf ein Makler das überhaupt (verbindlich)? Ich dachte, das dürfen nur Steuerberater.