Gemeinsame Wohnung noch nicht abbezahlt - Trennung?
Wir sind nicht verheiratet und haben vor ca. 4 Jahren eine ETW gekauft (€ 160.000). Jeder von uns beiden hat € 40.000,00 eingebracht, den Rest haben wir aufgenommen u. a. auch zur Anschaffung der Möbel und Renovierung. Wir bezahlen gemeinschaftlich ab (jeder jeden Monat ca. 600,00), wir sind je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Die Wohnung ist noch nicht abbezahlt. Ich trage mich mit dem Gedanken der Trennung. Ich möchte auf keinen Fall in der Wohnung bleiben. Die Möbel möchte ich auch nicht. Wir haben keine Kinder. Ich benötige keinen Unterhalt. Es geht nur um die Wohnung. Wie läuft das in der Regel ab? Ich weiß nicht, ob mein noch Lebensgefährte dort wohnen bleiben will, wenn ja, kann er meine 50 % der Wohnung haben. Wenn nicht, wird sie verkauft. Bleibt für mich noch etwas übrig, wenn ich ausziehe? Mich interessiert nur, wie der Rechenweg ist, da ja noch nicht alles abbezahlt ist (sind noch ca. 92.000,00 incl. Zinsen offen). Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
2 Antworten
Sonnenaufgang
Stark vereinfachstes Rechenbeispiel:
Kaufpreis = angenommener Marktwert 2013 = 160.000 €
Wertsteigerung jährlich 2 % p.a., Marktwert neu heute 173.200,--
Afa 4 Jahre = 2,6 % = 4.500,--, Verkaufswert heute ca. 168.700,-- €
abzüglich Belastungen 92.000 € (Vorfälligkeitsentschädigung ist zu berücksichtigen)
verbeiben zur Aufteilung ca. 76.700, dein Anteil 50 % = ca. 38.350,--.
Falls er am Kauf deiner Miteigentumshälfte nicht interessiert ist oder nur einen geringen (unbefriedigenden) Kaufpreis zu zahlen bereit ist, könntest du zur Realisierung deines Anspruchs (als allerletzten Ausweg) die Teilungsversteigerung beantragen.
Die Grundpfandrechtsgläubiger entlassen dich aus der persönlichen Schuldhaft erst nach Vollbefriedigung.
Einen anderen Erwerbsinterssenten, der bereit ist, einen Halbanteil an einer ETW zu kaufen, dürftest du kaum finden.
Fachanwaltliche Unterstützung für die Versteigerung ist ratsam.
Ich würde auch mit einem Anwalt darüber sprechen.