Gemeinsame Wohnung noch nicht abbezahlt - Trennung?

2 Antworten

Sonnenaufgang

Stark vereinfachstes Rechenbeispiel:

Kaufpreis = angenommener Marktwert 2013 = 160.000 €

Wertsteigerung jährlich 2 % p.a., Marktwert neu heute 173.200,--

Afa 4 Jahre  = 2,6 % = 4.500,--, Verkaufswert heute ca. 168.700,-- €

abzüglich Belastungen 92.000 € (Vorfälligkeitsentschädigung ist zu berücksichtigen)

verbeiben zur Aufteilung ca. 76.700, dein Anteil 50 % = ca. 38.350,--.

Falls er am Kauf deiner Miteigentumshälfte nicht interessiert ist oder nur einen geringen (unbefriedigenden) Kaufpreis zu zahlen bereit ist, könntest du  zur Realisierung deines Anspruchs (als allerletzten Ausweg) die Teilungsversteigerung beantragen.

Die Grundpfandrechtsgläubiger entlassen dich aus der persönlichen Schuldhaft erst nach Vollbefriedigung.

Einen anderen Erwerbsinterssenten, der bereit ist, einen Halbanteil an einer ETW  zu kaufen, dürftest du kaum finden.

Fachanwaltliche Unterstützung für die Versteigerung ist ratsam.

Ich würde auch mit einem Anwalt darüber sprechen.