Erbengemeinschaft Handlungsbedarf?
Jetzt habe ich auch mal wieder eine Frage.
Der Ehepartner ist verstorben, es gibt kein Testament. Die Witwe und drei erwachsene Kinder erben nach gesetzlicher Erbfolge gemeinsam. Es gibt ein Haus und ein Wohnung, die beiden Ehepartnern zu je 50% gehören; zusätzliches Geld ist keins vorhanden, da erst kürzlich das Dach des Hauses erneuert wurde. Die Witwe möchte im Haus bleiben und auch weiterhin die Mieteinnahmen aus der Wohnung für sich nutzen.
Muss die Erbengemeinschaft nun tätig werden und irgendetwas tun (Notar, Grundbuch umschreiben, Verträge aufsetzen...) oder können alle warten, bis auch der zweite Erbfall eingetreten ist (hoffentlich nicht so bald) und dann erst handeln?
Die Erbengemeinschaft kann sich auch (noch) nicht entscheiden, wer was/wie viel/welchen Teil bekommen soll. Können sie sich mit der Entscheidung Zeit lassen und auch später noch (beim Notar?) die "Anteile" festlegen, die jeder bekommt (wenn sich alle einig sind), inkl. etwaiger Ausgleichszahlungen an Geschwister bei Übernahme des Hauses (im Zuge der "Erbauseinandersetzung"?), oder ist es irgendwann zu spät und es wird davon ausgegangen, dass die Kinder beim ersten Erbfall auf ihre Erbteile verzichtet haben?
Die Kinder möchten ihrer Mutter keinen Druck machen und haben es auch nicht eilig, ihre Anteile zu bekommen.
Es wäre nur blöd, wenn hinterher stillschweigend davon ausgegangen wurde, dass die Witwe alles geerbt hat und nach dem zweiten Erbfall dann ggf. zu hohe Beträge vererbt werden und bei den Kindern Erbschaftssteuern anfallen.
Habt ihr einen Rat?
(Sterbeurkunde dauert in dieser Stadt 8 Wochen. 4 Wochen sind schon vorbei.)
5 Antworten
Die Witwe und drei erwachsene Kinder erben nach gesetzlicher Erbfolge gemeinsam. Es gibt ein Haus und ein Wohnung, die beiden Ehepartnern zu je 50% gehören; zusätzliches Geld ist keins vorhanden, da erst kürzlich das Dach des Hauses erneuert wurde.
Da Ihr alle hofft, dass die Mutter noch lange lebt, würde ich euch raten es als Grundstücksgemeinschaft laufen zu lassen.
Der Grundstücksgemeinschaft gehören damit 2 halbe Immobilien, denn die andere Hälfte gehört der Mutter allein.
Das selbst bewohnte Haus ist mangels Einnahmen steuerlich nciht releant. Keine Einnahmen, keine Abzüge, fertig.
Mit der Wohnung ist es etwas komplizierter.Da muss ja eine Anlage V gemacht werden.
Ihr könnt vereinaren , dass die Mutter alle Einnahmen behält udn alle Kosten trägt. Da könnte es dann streit wegen der Abschreibung auf 1/4 der Wohnugn geben, denn das Finanzamt wird (nicht ganz ohne Recht) vermutlich aufmucken, denn die Mutter hat ja bezüglich 1/4 keinen Wertverzehr zu tragen.
Aber egal, würde ich erstmal so machen.
Wenn dann mal irgendwann die Mutter zum Vater geht, dann könnt ihr die Grundstücksgemeinschaft in dem Zuge auflösen und steeurlich besser wegkommen, als würdet ihr nun die Grundbücher korrigieren udn dann später eventuell einen auszuzahlen udn die beiden anderen übernehmen je eine Immobilie.
Das ist dann eine Erbengemeinschaft, oder ist damit etwas anderes gemeint?
Aus der ERbengemeinschaft wird eine Grundstücksgemeinschaft, wenn die anderen Bestandteile des Erbes verteilt sind udn das einzige Gemeinschaftseigentum die Grundtücke/Grundstückanteile sind.
"Vereinbaren, dass die Mutter alle Einnahmen behält udn alle Kosten trägt."
Wie macht man das, braucht man dazu einen Notar, oder Anwalt, oder setzen wir einfach selbst ein Schreiben auf?
Das könnte man sogar durch "konkludentes Verhalten" machen, in dem man es einfach so laufen lässt. Oder aber eben eine kleine Vereinbarung schreibst, dass die Mutter die Mieten bekommt udn alle Kosten trägt. Die Steuererklärungen werden entsprechend gefertigt.
Da es kein Testament gibt und es um Grundbesitz geht, geht es nicht ohne einen Notar. Idealer Weise wäre es gut tatsäächlich bei dieser Sachlage einen kleinen Vertrag aufzusetzen, mit dem die Grundstücksgemeinschaft Mutter + Kinder gegründet wird mit den Anteilen und diese Grundstücksgemeinschaft Eigentümerin wird.
Anteile lasen sich leichter übertragen, als Grundstücke, was später die weitere Abwicklung erleichtert.
Ich würde mir "meinen" Erbanteil grundbuchrechtlich eintragen lassen.
Damit sind dann schon einmal gewisse Werte "festgeschrieben".
Vor einigen Jahren ist meine Mutter gestorben , mein Vater hat dann seine Kinder hälftig im Grundbuch eintragen lassen . Er hatte alles geregelt . Die Kinder mussten nur noch bei den jeweiligen Stellen , ihre Unterschrift tätigen .
Kein Problem es kann gewartet werden. Meine Frau ist selbst in einer Erbengemeinschaft seit 12 Jahren(Bayern).
U.U. bei Einkommen z.B. muß jährlich eine Steuererklärung erstellt werden.
Vielen Dank für deine Antwort!
Das ist dann eine Erbengemeinschaft, oder ist damit etwas anderes gemeint?
Wie macht man das, braucht man dazu einen Notar, oder Anwalt, oder setzen wir einfach selbst ein Schreiben auf?
Das verstehe ich nicht so ganz. Warum ist das steuerlich besser?
Momentan sind tatsächlich noch alle Möglichkeiten noch offen - keiner weiß, wie wir es am Ende machen wollen, wer was später übernimmt und/oder jemanden auszahlt... Deshalb ist es am besten, wenn alles noch so weit wie möglich offen bliebe. :) Und wir hoffen natürlich alle, dass wir noch sehr lange Zeit haben, das endgültig zu entscheiden.
Wenn wir jetzt eine Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft sind, muss das dann nicht auch im Grundbuch eingetragen werden?
Jetzt hat auch noch das Nachlassgericht geschrieben und möchte wissen, ob wir einen Erbschein beantragen bzw. ob wir den selber beantragen oder ob das ein Notar macht.
Was ist denn am besten, brauchen wir jetzt einen Notar, oder kriegen wir es ohne hin? Ich bin ein bisschen überfragt.
Grundsätzlich werden wir aber bestimmt einen Erbschein brauchen (für Banken, Auto Verkauf etc.), oder?