Hauptaufenthaltsort seit kurzem England, in Deutschland aber noch mit erstem Wohnsitz gemeldet. Tätigkeit Freelancer web Entwicklung und Design, Kunden 80% in England.
Abrechnung bisher getrennt:
Für deutsche Kunden (Telearbeit) als deutscher Gewerbetreibender, deutsche Steuererklärung.
Für englische Kunden über sog. umbrella company - pro forma Angestellter aber selbst verantwortlich für Jobs/Kunden, company regelt englische Steuern, Sozialabgaben
(üblich hier für Freelancer).
Wegen des Progressionsvorbehalts fließen englische Einnahmen nun in die deutsche Steuererklärung ein. Das scheint doch sehr ungünstig, oder nicht?
Vermutlich also zwei Alternativen:
A) Alles in England abrechnen, Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz ummelden und alle Steuern in England zahlen.
B) Alles in Deutschland abrechnen.
Deutscher Steuerberater ist für Variante B, macht das Sinn? Gefällt mir nicht sehr, denn Wohnsitz wird England bleiben, zwei bis drei Mal im Jahr kurz in Deutschland. Käme mir unfair vor in England keine Steuern zu zahlen, dazu Erklärungsbedarf und Kosten für englische Kunden (mehr als umgekehrt).
Wie geht das technisch, deutsche Wohnung als Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden plus nachweisen tatsächlich im Ausland zu leben? Oder die deutsche Wohnung besser aufgeben?
Welche sonstigen Implikation gibt es?
Vielen Dank und viele Grüße!