Kann ich das Inkassounternehmen umgehen?

4 Antworten

Kann ich irgendwie um dieses Inkassounternehmen und seine Gebühren herumkommen indem ich einfach die offene Forderung bei meinem Kreditkartenanbieter begleiche?

Da das Inkassounternehmen Gebühren erhebt, ist es selbst noch nicht Gläubiger sondern führt eine Rechtsdienstleistung aus.

Demnach ist eine schuldbefreiende Zahlung an den Auftraggeber (deinen Gläubiger) nach wie vor möglich.

Beachte aber, dass wenn du es nicht ensprechend deklarierst, Geldeingänge gem. § 367 Abs. 1 BGB auf die Gesamtschuld angerechnet werden und zwar

  1. auf die Nebenkosten (Inkassokosten, Mahngebühr)
  2. auf die Zinsen
  3. auf die Hauptforderung

Verzugszinsen sind von dir aber definitiv auszugleichen, ebenso die Mahngebühr, diese bewegt sich im zulässigen Rahmen.

Das wird dem Inkassobüro nicht gefallen, ist aber nicht der springende Punkt.

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Kann ich irgendwie um dieses Inkassounternehmen und seine Gebühren herumkommen indem ich einfach die offene Forderung bei meinem Kreditkartenanbieter begleiche?
da wurden wiederholt die Raten für meine Visaschulden storniert.

Nein, dazu ist es zu spät - Dein Gläubiger hat die Forderung berechtigterweise an einen Inkassodienst weitergeleitet. Sei eher dankbar, wenn es noch keine Schufaeintrag gibt.

Kann ich irgendwie um dieses Inkassounternehmen und seine Gebühren herumkommen indem ich einfach die offene Forderung bei meinem Kreditkartenanbieter begleiche?

Nein. Die Inkassogebühren sind Schadensersatz, den du dem Gläubiger schuldest. Dein Zahlungsverzug hat die Einschaltung des Inkassobüros notwendig gemacht.

Allenfalls die Höhe der Gebühren könnte man angreifen. Allerdings sind diese noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Sind die Ermittlungsauslagen der Anruf bei mir?

Vermutlich.

Bzw. habt ihr einen Rat wo ich nachfragen kann?

Wenn du rechtsschutzversichert bist: Bei einem Anwalt. Ansonsten bei der Verbraucherzentrale.

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Kevin1905  19.03.2021, 00:40
Nein. Die Inkassogebühren sind Schadensersatz, den du dem Gläubiger schuldest. Dein Zahlungsverzug hat die Einschaltung des Inkassobüros notwendig gemacht.

Die Einschaltung eines IB ist bei einem geschäftserfahrenen Gläubiger niemals "notwendig" sondern lediglich Kostentreiberei. Diese muss der Schuldner nicht auch noch unterstützen.

Ganz davon abgesehen, dass im Massengeschäft Inkassobüros pauschal abrechnen oder auf Erfolgsbasis arbeiten, heißt dem Auftraggeber werden die Inkassokosten nie in Rechnung gestellt, die man dann aber beim Schuldner kassieren will.

Der Gläubiger hat eine Schadensminderungspflicht. Er muss stets den effektivsten und für den Schuldner günstigsten Weg nehmen eine Forderung zu betreiben, wenn er die Auslagen hierzu erstattet verlangen will.

Und der günstigste und effektivste Weg ist in den allermeisten Fällen das gerichtliche Mahnverfahren.

Durchsetzungsfähige Inkassogebühren: 45,72 € insgesamt.
38,10 € Inkassogebühren + 7,62 €.

Das ganze zzgl. die Zinsen und diese Kleinen Beträge.

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