Hängt schlicht und ergreifend von der Biermenge ab, die du in der Zeit zu dir genommen hast. Wenn es nur 1 Bier à 0,33 l war würde ich den Wert als zu hoch ansehen, wenn es 20 Bier waren, ist der Wert vermutlich zu niedrig.
Ob das so richtig ist ist ohne die näheren Informationen aus dem Arbeitsvertrag nicht optimal zu klären.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, kann der Arbeitgeber Überstunden durchaus in Freizeit ausgleichen.
Wenn er dir die Überstunden jetzt erst mit Freizeit ausgleichen möchte, könnte er bei einer 40 Stundenwoche nur ca. 310 ausgleichen. Es blieben bei dieser Rechnung noch ca. 190 + x Stunden übrig, die er zusätzlich mit dem letzten Gehalt auszahlen müsste.
(Während der Zeit in der du die Überstunden abbaust, wirst du selbstverständlich weiterhin bezahlt.)
Nein. Das Widerrufsrecht gilt nur für gewerbliche Verkäufer.
Außer, das Gerät hat einen Mangel, der dir bekannt war über den du den Kunden nicht informiert hast.
Die Mängel sollten vorzugsweise in der Artikelbeschreibung enthalten sein.
Bei mündlichen Absprachen könnte es schwieriger werden.
Es gibt am Ende eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Wenn du vorab eine Anzahlung gemacht hast wird das auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Die Ausstellung von Zwischenrechnungen ist unüblich und nicht verpflichtend.
Die Anzahlung wird ja zudem im Kaufvertrag festgelegt sein. Das ist als Dokument für die Zahlungsverpflichtung ausreichend und der Überweisungsbelegt gilt als Zahlungsbestätigung.
Der Arbeitsvertrag regelt dies üblicherweise.
Wenn im Vertrag nicht geregelt ist auf welchem Weg dir dein Arbeitgeber das dir zustehende Geld übermitteln muss, kann er sich diesbezüglich frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass er dir das Geld für die geleistete Arbeit vollständig gibt.
Zur genauen Klärung musst du einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen und das prüfen.
Wenn der Vermieter die Entrümplungsfirma beauftragt hat, ist das erst einmal alles Rechtens.
Wenn durch die Vorgehensweise keine Gefährdungslage bestand und das hat sich die Polizei mit Sicherheit angeschaut, hat die Polizei keine Handhabe.
Was hätte sie deiner Meinung tun sollen?
Werktags 7 Uhr ist kein Problem. Ankündigung derartiger Arbeiten ist nicht erforderlich.
Der Einzige der eventuell etwas machen könnte ist der Eigentümer der Möbel, soweit er Interesse daran hat. Der muss das aber direkt mit dem Vermieter klären.
- Wenn dir die Firma eine Metro Karte gegeben hat, kannst du mit der Karte auch einkaufen gehen. Es sei denn es gibt abweichende Regelungen.
- Solange auf der Karte kein Kreditlimit eingetragen ist, wird sich die Firma nicht dafür interessieren, ob du in der Metro einkaufen warst oder nicht
- die Metro meldet die Daten nicht aktiv an den Arbeitgeber. Allerdings ist die Metro ein Großmarkt für Wiederverkäufer. D.h. der Arbeitgeber kann bei der Metro jede Rechnung erneut abfragen. Entweder im Markt selber oder über das Onlineportal. Damit hat er die theoretische Möglichkeit nachzuschauen wann was gekauft wurde. Aber wieso sollte er sich dafür interessieren. Absetzen kann er die Rechnungen ja nicht.
So ganz verstehe ich das noch nicht.
Dein eigentlicher und offensichtlich realer monatlicher Gewinn liegt bei 2.500 Euro. Du möchtest diesen aber künstlich auf 9.000,- Euro "hochdrehen" und dafür auch noch Steuern zahlen?
Eine derartige Vorgehensweise hört sich mehr nach einem illegalen Geschäft als einem ernsthaften Unternehmen an.
Wenn meine Vermutung in diesem Punkt stimmt, wirft das beim Finanzamt auf jeden Fall Fragen auf. Üblicherweise haben die Finanzämter ausreichende Vergleichszahlen anderer Unternehmen, so dass mit Rückfragen zu rechnen ist.
Das größere Problem tritt dann aber bei einer Betriebsprüfung auf, die eventuell erst in einigen Jahren stattfindet. Je nachdem was der Kostenblock von 6.500 Euro ist kann das dann ziemlich unangenehm werden.
Wenn du das Rückgeld nicht gleich nachzählst und Fehler vor Ort klärst, hast du keine Chance mehr. Der Händler muss das Geld nicht mehr herausgeben.
Wenn der Händler 15 Euro zu viel in der Kasse hatte, könnte er zumindest aus Kulanz hier weiterhelfen. Das ist aber lediglich eine persönliche Meinung.
Die 15 Euro zu viel in der Kasse versteuert der Händler im Übrigen, da die 15 Euro beim Kassenabschluss in der Kasse waren und als außergewöhnliche Einnahmen zu verbuchen sind.