wenn du in der Probezeit kündigst (diese läuft bis zum letzten Tag der Probezeit) gelten die 2 Wochen. Bei Eingang der Kündigung bei deinem Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit gelten die 4 Wochen zum 15 oder letzten eines Monats.

Wenn die Kündigung also am 28.02.2021 endet das Arbeitsverhältnis am 14.03.

In deinem Fall könnte es interessant sein mit deinem Arbeitgeber vorher zu sprechen. Vielleicht beschäftigt er dich ja in Teilzeit weiter.

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Mir ist zwar kein Lebensmittel bekannt, dass sich problemlos in einer Garage produzieren lassen würde. Die Frage lautet hier also, wie kannst du in der Garage sicherstellen, dass die Lebensmittel, die du produzierst für die Konsumenten sicher sind und diese keinen Schaden davontragen, wobei hier von empfindlichen Personen, sogenannten Yopi´s auszugehen ist (Young, Old, Pragnant, Ill- People).

Bevor du mit Deiner Lebensmittelproduktion startest solltest du folgende Schritte erledigen.

  1. HACCP System erstellen und Raum, Produkt, Kennzeichnung, Hygienestandards, Reinigung, Mitarbeiterschulung, sowie die zugehörigen Risikoanalysen erstellen.
  2. Die Produktion unter den im HACCP System festgelegten Vorgaben vorbereiten
  3. Gewerbe anmelden
  4. Gewerbe dem zuständigen Gesundheits- oder Veterinäramt melden (Die Meldung an die Gesundheitsbehörden sind verpflichtend, damit diese die erforderlichen Kontrollen durchführen können)

Im Laufe des Prozessen werden wahrscheinlich weitere Anforderungen auf dich zukommen. Da nicht genau bekannt ist, was du vor hast, kann ich hierzu im Vorfeld leider nicht viele sagen. Ist stark von den Produkten abhängig, die du herstellen möchtest.

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Du hast ohne Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz geparkt und damit einen Vertragsverstoß begangen, der mit 30,- Euro geahndet wurde.

Da hing mit Sicherheit so eine langer gelber Zettel an der Windschutzscheibe mit den Details und der Zahlungsaufforderung.

Grundsätzlich sind derartige "Strafzettel" rechtmäßig, so dass du an der Zahlung nicht vorbei kommst.

Ignorieren bringt da wenig, macht die Sache nur noch teurer.

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Dein Arbeitsvertrag sieht mit Sicherheit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen während der Probezeit vor.

Diese Kündigungsfrist wäre, wenn die Kündigung innerhalb der vereinbarten Probezeit bei dem Arbeitgeber eingeht auch einzuhalten, soweit die Probezeit nicht länger als 6 Monate dauert.

Du schreibst, dass die Probezeit um 2 Monate verlängert wurde. Hier stellt sich dementsprechend die Frage, wie lange war die ursprüngliche Probezeit vereinbart?
Wenn als Probezeit im Arbeitsvertrag bereits 6 Monate vereinbart waren und diese sind verstrichen beträgt die Kündigungsfrist inzwischen 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende (außer der Arbeitsvertrag sieht andere Kündigungsfristen vor, dann gelten natürlich die im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen)

Unabhängig davon dürfte der einfachste und beste Weg sein, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und um Auflösung des Arbeitsvertrages zu Bitten.

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Das Problem ist hier mehr der Auflösungsvertrag als die Abfindung.

Wenn du einen Auflösungsvertrag unterschrieben hast bekommst du beim Arbeitslosengeld eine dreimonatige Sperre.

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Die Frage lässt sich so nicht beantworten.

Die Antwort hängt hier an den Verträgen zwischen der Zeitarbeitsfirma und der Firma bei der du eingesetzt bist.

Wenn dir die Firma bei der du eingesetzt bist einen Job anbietet, kennen die auch die Bedingungen. Die Frage sollte also keinen Einfluss auf deine Entscheidung haben.

Ausnahme: in deinem Arbeitsvertrag gäbe es eine Sperre. Das solltest du vorher nachlesen.

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Am einfachsten als Stundenlohn, dann lässt sich alles andere später verhandeln.

Alternativ kann man auch eine Stundenanzahl annehmen und auf der Basis die Gehaltsvorstellung berechnen.
In diesem Fall sollte bei der Angabe der Gehaltsvorstellung die zugrunde gelegte Anzahl Stunden mit angegeben werden.
(Bei einer Arbeitsleistung von XX Stunden pro Woche / Monat stelle ich mir Betrag XX vor) oder so ähnlich.

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Die Frage habe ich noch nicht ganz verstanden.

Grundsätzlich sind Krankheitstage keine Überstunden. Du hast ja nicht gearbeitet. Geld bekommst du für diese Zeit trotzdem.

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Was meinst du mit Abzug von Feiertagen und Wochenenden?

Grundsätzlich regelt dein Arbeitsvertrag oder, wenn vorhanden, der Tarifvertrag, wie viele Stunden du arbeiten musst.

Neben der vertraglichen Arbeitszeit kann dein Arbeitgeber zusätzlich Überstunden anordnen (diese sind allerdings ausgleichspflichtig in Form von Geld oder Freizeit, die Form ist vermutlich ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt).

Grundsätzlich sind folgende Grenzen einzuhalten:

Im Halbjahresschnitt dürfen 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden = ca. 208 Stunden pro Monat.

Bei hohem Arbeitsaufkommen darf der Arbeitgeber bis zu 60 Stunden pro Woche anordnen = ca. 260 Stunden pro Monat:
Hierbei muss er aber sicherstellen, dass der Halbjahresschnitt von 48 Stunden pro Woche nicht überschritten wird.

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In den Nebenkosten wird neben einigen weiteren Kostenarten auch der Wasserverbrauch abgerechnet, da dieser üblicherweise nicht in den Mietkosten enthalten ist.

Wenn es also einen Wasserzähler gibt, der den Verbrauch anzeigt, dann kann der Vermieter diesen Verbrauch auch abrechnen, auch wenn er ihn im Vorjahr vergessen hat (darüber könnte man sich ja auch freuen, weil bei der letzten Abrechnung vermutlich Geld gespart).

Du solltest dir aber trotzdem den Zählerstand der letzten Ablesung zeigen lassen und prüfen ob hier wirklich nur der Wasserverbrauch des Abrechnungszeitraums abgerechnet wurde und nicht auch noch der vergessene Wasserverbrauch aus dem Jahr davor.

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Dein Studentenstatus ist abhängig von der Immatrikulation nicht von dem was du arbeitest.

Wenn es um die Vorteile eines Werkstudentenvertrages geht hast du allerdings folgende Einschränkungen zu beachten:

  • du darfst wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten = 86,76 Stunden pro Monat
  • du musst immatrikuliert sein

Vorteile eines Werkstudentenvertrages:
außer Beiträgen zur Rentenversicherung fallen keine Beiträge zu Sozialversicherungen an. D.h. der Nettolohn ist höher

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Die Fragestellung ist ein wenig verwirrend.

Wieso muss man einen Kühlschrank auf Raten kaufen und was für eine Karte?

Wenn du den Kühlschrank auf Ratenkredit gekauft hast, dann bist du auch dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Raten regelmäßig auf dem dafür vorgesehenen Konto bei Euronics eingehen.

Dies kann erfolgen in dem man Abbuchung vereinbart. Hierfür muss ein Sepa Lastschrift Mandat unterschrieben werden. Die reine Bekanntgabe der Bankverbindung ist da nicht ausreichend.
Wenn du ein Sepa Lastschriftmandat unterschrieben hast funktioniert das auch mit der Abbuchung.
Da die Fragestellung aber keinen Hinweis darauf gibt ob Euronics das Lastschriftmandat vorliegt, musst du in deinen Unterlagen nachschauen.

Alternativ kannst du auch die Kontobewegungen beobachten, wenn abgebucht wird ist alles in Ordnung, ansonsten musst du die Raten überweisen. Aber bitte rechtzeitig überweisen, nicht dass du mit den Raten in Verzug kommst.

Wenn kein Lastschriftmandat vorliegt, kannst du auch ganz einfach einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichten. Dann musst du nicht daran denken die Raten zu überweisen.

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Es gibt hier zwei mögliche Ursachen:

  1. Du hast einen Werksvertrag, bei dem du grundsätzlich auch mehr als 450,- Euro verdienen darfst. Dann wurde der Job nicht als 450,- Euro Job gemeldet und angelegt. Das würde sich im Rahmen einer Ummeldung durch den Arbeitgeber korrigieren lassen. Einfach den Arbeitgeber oder die Personalabteilung darauf ansprechen.
  2. Du bist als Minijobber angestellt und angemeldet, hast dich aber nicht von der Zahlung in die Rentenversicherung befreien lassen (Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach §6 Abs. 1 Sozialgesetzbuch). Wenn der Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherung bei Antritt der Stelle nicht vorlag wird es schwierig, da die Entscheidung normalerweise irreversibel ist. Hier könnte lediglich ein Fehler Seitens des Arbeitgebers vorliegen, falls er dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat. Dies solltest du mit dem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung klären. Die können dir hier genauere Auskünfte geben.
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Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag, in eurem Tarifvertrag oder eurer Betriebsvereinbarung, wie ist das die letzten Jahre gehandhabt worden, welche sonstigen Informationen zu diesem Thema gibt es????

So ganz ohne nähere Informationen ist die Frage nicht zu beantworten.
(einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Gehalt gibt es nicht)

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Die Frage ist ein wenig nebulös gestellt. Daher kann ich nur versuchen sie zu klären.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei dauerhafter Beschäftigung zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtigen Jobs.

Bei Minijobs werden die Sozialversicherungsabgeben pauschal durch den Arbeitgeber entrichtet, Steuern fallen keine an. Dafür sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Verdienstgrenze von 450,- Euro gebunden (es gibt kleinere Ausnahmen, die lassen wir hier aber weg).
Bei sozialversicherungspflichtigen Jobs fallen vom Gehalt abhängige Steuern für den Arbeitnehmer und Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach vorgegebenen Schlüsseln an.

Wenn du einen Minijob hast und zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmst passiert erst einmal nichts. Es finden auch keine Meldungen statt. D.h. dein Arbeitgeber erfährt davon über die offiziellen Kanäle auch nichts.

Hast du aber einen Minijob und nimmst einen weiteren Minijob an stellt das die Rentenversicherung irgendwann fest und es gibt Nachfragen bei beiden Arbeitgebern. Spätestens dann kommst du in Erklärungsnöte.

Bzgl. der Mitteilungspflichten gegenüber deinem Arbeitgeber bestehen diese also zwingend, wenn du einen zweiten Minijob annehmen möchtest.

Wenn du neben deinem Minijob einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmst besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber nur dann, wenn dies vertraglich (siehe Arbeitsvertrag) festgelegt ist.

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Das der Vermieter vor der Haustüre steht, wirst du ihm nicht verbieten können.
Zutritt zur Wohnung hat er jedoch nicht.

Wichtiger ist die Frage, was versteht ihr unter "nicht pünktlich" bezahlt?

Wenn ihr 2 Monate hintereinander die Miete nicht pünktlich bezahlt habt (innerhalb der ersten 3 Tage zum Zahlungstermin) ist das eine erhebliche Vertragsverletzung, die zur Kündigung führen kann.

Gleiches gilt auch, wenn zweimal hintereinander nur ein Teil der Miete überwiesen wurde oder ein Mietrückstand in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.

Lediglich im Zeitraum April - Juni 2020 waren Mieter vor dieser Regelung bewahrt.
Aktuell diskutiert die Politik ob sie den Mieterschutz aufgrund der Coronakrise wieder einführt, dies gilt aber nach meinem Kenntnisstand aktuell noch nicht

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Die Kündigung kannst du an seine Frau adressieren, da sie die Geschäfte übernimmt und abwickeln muss.

Ihr könnt auch beide gleichzeitig kündigen, da gibt es keine Einschränkungen.

Persönlich fände ich es fair (ist aber nur meine ganz persönliche Meinung), wenn die Kündigungen so gesteuert werden würde, dass der Frau, die ja einen herben Verlust erlitten hat, noch geholfen und die Patienten noch gut versorgt werden.

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