Entfernungspauschale in der Steuererklärung?

2 Antworten

Man, gebe die Fahrkilomerter mit dem PKW an, gut ist!

Prüft eh keiner, wie auch!!!

PS:

Ich bezweifle, dass das zur Erstattung durch diese Kilometer kommt, egal was Du angibst! 😜😁😎


Eifelia  25.10.2023, 20:08

Kann ruhig geprüft werden. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung.

Darken89 
Beitragsersteller
 25.10.2023, 20:59

Der Unterschied bei der Erstattung ist ca. 50 EUR.

"Maßgebliche Entfernung

Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte maßgebend. Dies gilt auch, wenn der Weg beispielsweise per Bus oder Rad kürzer oder länger ausfällt."

Quelle: https://www.deubner-steuern.de/themen/dienstwagenregelung/fahrten-zwischen-wohnung-und-taetigkeitsstaette.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Darken89 
Beitragsersteller
 25.10.2023, 20:41

Also die PKW Strecke, wenn ich das jetzt richtig verstehe? Die Bahnstrecke ist ja keine Straßenverbindung.