Entfernungspauschale in der Steuererklärung?
Hallo zusammen,
wie gebe ich die Strecke zur Arbeit richtig in der Steuererklärung an?
Ich fahre mit der Bahn zur Arbeit (+ U-Bahn sowie Fußwege) , das sollten insgesamt abgerundet 16 km einfache Strecke sein, auf jeden Fall weniger als mit dem PKW.
Würde ich mit dem PKW fahren, wäre die kürzeste Strecke laut Maps 19 km.
Gewöhnlich sagt man ja, die kürzeste Strecke mit dem PKW zählt, aber wenn meine tatsächlich zurückgelegte Strecke mit der Bahn und zu Fuß noch kürzer ist, was zählt dann?
Sprich, gebe ich nun 16 km oder 19 km in der Steuererklärung an?
Ich bitte um eine Antwort mit Erläuterung, vielen Dank.
2 Antworten
Man, gebe die Fahrkilomerter mit dem PKW an, gut ist!
Prüft eh keiner, wie auch!!!
PS:
Ich bezweifle, dass das zur Erstattung durch diese Kilometer kommt, egal was Du angibst! 😜😁😎
Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte maßgebend. Dies gilt auch, wenn der Weg beispielsweise per Bus oder Rad kürzer oder länger ausfällt."
Also die PKW Strecke, wenn ich das jetzt richtig verstehe? Die Bahnstrecke ist ja keine Straßenverbindung.