EM Rentner /in / Grundsicherung?
Darf man als EM Rentner und SGB 12 Grundsicherer den Freund in Österreich besuchen.
2 Antworten
Besuche ja..... bis zu 4 Wochen
Bei Grundsicherung nur noch vier Wochen Urlaub
18.03.2018
Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind neuerdings lediglich maximal vier Wochen Auslandsaufenthalt erlaubt. Das könnte Probleme bei der Mietzahlung mit sich bringen.
Erwerbsgeminderte und Senioren, die Grundsicherung im Alter erhalten, dürfen sich künftig nicht mehr länger als vier Wochen im Ausland aufhalten. Die Neuregelung, von der bislang kaum Notiz genommen wurde, gilt bereits seit dem 1.7.2017.
Die Neuregelung findet sich im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 22.12.2016. Hierdurch wurde § 41a neu ins SGB XII eingefügt. Dort heißt es: »Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen«
Du wirst genauso wie bei ALG2 ein Anrecht auf 3 Wochen Ortsabwesenheit im Jahr haben.
Einmalig oder im ganzen Jahr 4 Wochen